Für Arbeitgeber

Die Sonderfälle kosten die Zeit, nicht die Regelfälle.

Elternzeit, Krankengeldzuschuss, unterjähriger Wechsel, Teilzeit im Bemessungszeitraum: In jeder Personalstelle sind es dieselben paar Konstellationen, die Rückfragen, Nacharbeit und im schlimmsten Fall Rückforderungen auslösen. Genau die rechnet unser Rechner nachvollziehbar durch.

Nachvollziehbar
Jeder Betrag mit Rechenweg, Monatsübersicht und Fundstelle im Tarifvertrag. Der Rechner bewertet jeden einzelnen Kalendertag und leitet daraus die Wertung jedes Monats ab. Vorlagefähig gegenüber Beschäftigten und Personalrat.
Im eigenen Netz
Auf Wunsch als Fassung, die in eurem Netz läuft. Personaldaten bleiben dann bei euch.
Geschonte Ressourcen
Jede Stunde weniger Nacharbeit ist eine Stunde für die eigentlichen Aufgaben. Und jede vermiedene Überzahlung erspart euch eine Rückforderung, die nach § 37 TVöD binnen sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht sein muss.
112belegte Kombinationen aus Entgeltgruppe und Stufe
13Lebensereignisse, frei kombinierbar und tagesgenau datierbar
2,0 Bio.mögliche Eingabekombinationen für einen mittleren Fall
362logische Prüfungen für ein einziges Ergebnis
Über den Rechner

Warum eine einzige Zahl im November so viel Arbeit macht

Es ist Ende Oktober. In der Entgeltabrechnung liegt die Liste für den November und mit ihr die Jahressonderzahlung für die gesamte Belegschaft. Für die allermeisten Beschäftigten ist das eine Sache von Sekunden: durchgehend beschäftigt, gleicher Umfang, keine Besonderheiten. Die Software rechnet, der Betrag stimmt, fertig.

Und dann sind da die anderen. Die Kollegin, die im März ein Kind bekommen hat und seit Mai in Elternzeit ist. Der Kollege, der seit Februar krank ist und dessen Krankengeldzuschuss im September auslief. Die Einstellung zum 31. Januar statt zum 1. Februar. Die Reduzierung von 39 auf 30 Stunden zum 1. August, mitten im Bemessungszeitraum. Der Wechsel vom Nachbarlandkreis im Juli. Jeder dieser Fälle ist einzeln nicht schwer. Aber jeder braucht eine bewusste Entscheidung, eine Prüfung im Tarifvertrag und im Zweifel eine zweite Meinung.

Wo eure Zeit wirklich hingeht

Die Formel kann einfach sein: Bemessungsgrundlage mal 85 Prozent mal Zwölftel. Kompliziert wird sie erst dadurch, dass drei Ebenen gleichzeitig laufen und sich gegenseitig beeinflussen.

  1. Die Frage, ob ein Monat überhaupt zählt. Ein einziger Tag mit Entgeltanspruch entscheidet über einen vollen Kalendermonat. Wo genau ein Ereignis beginnt oder endet, verschiebt den Anspruch damit gleich um ein ganzes Zwölftel. Allein aus dieser Frage ergeben sich 4.096 mögliche Kürzungsmuster über zwölf Monate.
  2. Die Höhe der Grundlage. Zu ihr führen sieben verschiedene Wege, abhängig davon, wie der Sommer verlaufen ist, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat und ob eine Sonderregel greift. Wer den falschen Weg nimmt, landet bei einem Betrag, der auf den ersten Blick völlig plausibel aussieht.
  3. Die Ereignisse selbst. Dreizehn davon kennt der Tarifvertrag, vom Mutterschutz über die Krankheit bis zum Arbeitgeberwechsel. Sie treten im selben Jahr auf, überlappen sich und bedingen einander. Manche wirken dabei in zwei Richtungen zugleich: Der Krankengeldzuschuss schützt den Monat vor der Kürzung und senkt gleichzeitig die Bemessungsgrundlage.

Was das für eure Sachbearbeitung heißt

Jede Stunde, die für das Nachrechnen eines Sonderfalls draufgeht, fehlt an anderer Stelle. Und wird eine Überzahlung erst nach sechs Monaten bemerkt, ist das Geld endgültig weg. Beides erledigt sich, wenn die Zahl schon stimmt, bevor sie ausgezahlt wird.

Von 2 Billionen Eingaben zu 362 Prüfungen

0,0 Bio.mögliche Eingaben für einen mittleren Fall
läuft durch
0fachlich verschiedene Ergebnisformen
geprüft von
0logischen Prüfungen für ein einziges Ergebnis

Allein aus Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitstagen und Wochenstunden ergeben sich 104.832 Ausgangslagen, bevor im Jahr überhaupt etwas passiert ist: 112 belegte Kombinationen aus Entgeltgruppe und Stufe, mal sechs mögliche Arbeitstage je Woche, mal 156 Viertelstundenschritte bis zur Vollzeit. Dazu kommen dreizehn frei kombinierbare Ereignisse sowie ein Kalenderjahr, das 66.795 gültige Zeitspannen kennt. Für einen mittleren Fall aus Stammdaten, drei dieser dreizehn Ereignisse und einem Zeitraum sind das rund 2 Billionen mögliche Eingabekombinationen.

Fast alle diese Eingaben laufen durch denselben Rechenweg. Was sich ändert, sind die Beträge, nicht die Logik. Übrig bleiben die 4.096 Ergebnisformen von oben, also jede Kombination aus zwölf Monaten, die zählen oder nicht, sowie die vier Stellen, an denen sich der Weg wirklich ändert: der Monatswechsel, der 1. September, der 1. Dezember und die Schwelle von dreißig Kalendertagen mit Entgelt.

Der Rechner arbeitet dafür nicht mit Monaten, sondern bewertet jeden einzelnen Kalendertag und ordnet ihn einem von acht Zuständen zu. Deshalb stimmt das Ergebnis auch dann, wenn drei Ereignisse gleichzeitig laufen.

Warum sich das rechnet

Drei Gründe, die eure Sachbearbeitung entlasten

01

Der Rechenweg steht dabei

Kein Betrag ohne Herleitung. Zu jedem Ergebnis gehören die Bemessungsgrundlage aus Juli bis September, die Wertung jedes einzelnen Monats und die Stelle im Tarifvertrag, aus der sie folgt.

§ 20 Abs. 2 und Abs. 4
02

Ein Blatt für die Akte

Ein PDF je Fall, mit Zeitachse des Jahres und vollständigem Rechenweg, darauf der gerechnete Tarifstand. Damit legt ihr Rückfragen von Beschäftigten und Personalrat in einem Gespräch bei, statt in drei Mails.

PDF, druckfertig, entsteht lokal
03

Ganze Listen auf einmal

Ihr exportiert aus dem Abrechnungssystem eine Tabelle mit Entgeltgruppe, Stufe, Beschäftigungsumfang und Zeiträumen, ordnet eure Spalten einmal unseren Feldern zu und sichert die Zuordnung als Profil. Der Rechner prüft jede Zeile und zeigt nur die, bei denen sein Ergebnis von eurem abweicht. Übrig bleiben die Zeilen, die wirklich jemand ansehen muss.

CSV oder Excel, kein Schnittstellenprojekt
Aufwand schätzen

Was kosten euch Prüfung und Rückfragen heute?

Die Voreinstellungen sind bewusst zurückhaltend gewählt. Zieht die Regler auf eure Verhältnisse, die Rechnung passt sich sofort an.

Elternzeit, Krankengeldzuschuss, unterjähriger Eintritt, Teilzeitwechsel, Austritt
Tarifvertrag aufschlagen, Zeiträume zusammensuchen, rechnen, gegenprüfen, dokumentieren
Warum ist es weniger als letztes Jahr? Warum bekommt der Kollege mehr? Zählt meine Elternzeit mit?
Mail lesen, Fall heraussuchen, Antwort formulieren oder zum Telefon greifen, oft mit einer zweiten Runde
Arbeitgeberbrutto der prüfenden Person, also einschließlich Arbeitgeberanteilen
Fälle, die erst auffallen, nachdem die Ausschlussfrist des § 37 TVöD abgelaufen ist, also sechs Monate nach Fälligkeit
Ein Zwölftel einer mittleren Jahressonderzahlung liegt je nach Entgeltgruppe zwischen 180 und 580 Euro
Was jedes Jahr zusammenkommt
Nachrechnen von Sonderfällen25 Std.
Beantworten von Rückfragen16 Std.
Zusammen an Arbeitszeit41 Std.
Personalkosten dafür1.845 €
Nicht mehr rückforderbares Entgelt600 €
Summe je Jahr2.445 €
Das entspricht1,1 Arbeitswochendie jedes Jahr für Prüfung und Erklärung draufgehen statt für Aufgaben, die liegen bleiben.

Alle Zahlen beruhen ausschließlich auf euren eigenen Eingaben. Wir behaupten nicht, dass der Rechner diesen Betrag vollständig einspart. Er verkürzt die Prüfung je Fall, beantwortet einen Großteil der Rückfragen von sich aus, weil der Betrag mit Rechenweg und Fundstelle erklärt wird sowie verhindert, dass eine Überzahlung erst nach Ablauf der Frist auffällt.

Über euren Fall sprechen
Wie es weitergeht

So läuft das ab

Der erste Schritt kostet euch nichts ausser ein paar Minuten.

Sofort

Einzelfälle brauchen keine Anfrage

Der Rechner ist öffentlich und kostenlos. Jede Sachbearbeiterin kann ihn ab sofort für den Fall auf dem Schreibtisch nutzen. Ohne Vertrag, ohne Installation, ohne Anmeldung.

Nach eurer Anfrage

Wir klären, was ihr wirklich braucht

Ganze Listen auf einmal, euer Haustarif, euer Erscheinungsbild oder der Betrieb im eigenen Netz. Meist genügt ein kurzer Austausch, um zu trennen, was euch wirklich Arbeit abnimmt und was nur nett wäre.

Danach

Eure Fassung, gepflegt und versioniert

Ihr bekommt eine Fassung mit euren Tarifen und eurem Logo. Umfang und Dauer der Pflege legen wir gemeinsam im Angebot fest.

Anfrage

Drei Schritte, dann wissen wir, wo bei euch die Zeit verloren geht

1Euer Bedarf
2Euer Haus
3Kontakt
Felder mit * sind Pflicht

Worum geht es bei euch?

Welche Tarifwerke wendet ihr an? *
Woran habt ihr Interesse? *
Wie könntet ihr Personaldaten für eine Stapelprüfung bereitstellen? *

Euer Haus

Kennt ihr den Rechner schon?

Wie erreichen wir dich?

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Bitte übermittle keine Angaben zu einzelnen Beschäftigten. Für eine Beratung brauchen wir keine Personaldaten.

Häufige Fragen

Was Personalstellen vorher wissen wollen

Ersetzt das unsere Abrechnungssoftware?

Nein und das soll es auch nicht. DATEV, SAP, LOGA und KIDICAP rechnen die Jahressonderzahlung zuverlässig, solange Stammdaten und Fehlzeiten sauber gepflegt sind. Was sie nicht liefern, ist eine Erklärung: warum ein Monat zählt und ein anderer nicht, aus welchem Absatz das folgt und was passiert wäre, wenn die Elternzeit einen Tag später begonnen hätte. Diese Lücke schließt der Rechner. Er ist die zweite Meinung für den Zweifelsfall, das Erklärstück für das Gespräch und die Auskunft für Beschäftigte, die vorher wissen wollen, wie sich ihre Jahresplanung oder eine ungeplante Abwesenheit finanziell auf ihr Leben auswirkt.

Können wir unseren Haustarif abbilden lassen?

In der Regel ja. TVöD VKA ist fertig, weitere Fassungen entstehen nacheinander. Haustarife und abweichende Bemessungssätze bilden wir nach Prüfung eurer Regelung ab. Was dafür nötig ist, klären wir im Anschluss an eure Anfrage.

Was kostet der Einsatz im Haus?

Die öffentliche Fassung für Einzelfälle ist und bleibt kostenlos. Preise entstehen erst bei Zusatzleistungen wie Stapelprüfung, eigenem Erscheinungsbild, Haustarif oder Betrieb im eigenen Netz. Wir nennen sie transparent, sobald wir euren Bedarf kennen.

Wie schnell ist das einsatzbereit?

Für Einzelfälle sofort, ohne Vertrag und ohne Installation. Eine eigene Fassung mit euren Tarifen und eurem Logo richten wir nach der Abstimmung ein. Der Zeitpunkt hängt vom Umfang ab, den wir gemeinsam festlegen.