Für Arbeitgeber
Die Sonderfälle kosten die Zeit, nicht die Regelfälle.
Elternzeit, Krankengeldzuschuss, unterjähriger Wechsel, Teilzeit im Bemessungszeitraum: In jeder Personalstelle sind es dieselben paar Konstellationen, die Rückfragen, Nacharbeit und im schlimmsten Fall Rückforderungen auslösen. Genau die rechnet unser Rechner nachvollziehbar durch.
Warum eine einzige Zahl im November so viel Arbeit macht
Es ist Ende Oktober. In der Entgeltabrechnung liegt die Liste für den November und mit ihr die Jahressonderzahlung für die gesamte Belegschaft. Für die allermeisten Beschäftigten ist das eine Sache von Sekunden: durchgehend beschäftigt, gleicher Umfang, keine Besonderheiten. Die Software rechnet, der Betrag stimmt, fertig.
Und dann sind da die anderen. Die Kollegin, die im März ein Kind bekommen hat und seit Mai in Elternzeit ist. Der Kollege, der seit Februar krank ist und dessen Krankengeldzuschuss im September auslief. Die Einstellung zum 31. Januar statt zum 1. Februar. Die Reduzierung von 39 auf 30 Stunden zum 1. August, mitten im Bemessungszeitraum. Der Wechsel vom Nachbarlandkreis im Juli. Jeder dieser Fälle ist einzeln nicht schwer. Aber jeder braucht eine bewusste Entscheidung, eine Prüfung im Tarifvertrag und im Zweifel eine zweite Meinung.
Wo eure Zeit wirklich hingeht
Die Formel kann einfach sein: Bemessungsgrundlage mal 85 Prozent mal Zwölftel. Kompliziert wird sie erst dadurch, dass drei Ebenen gleichzeitig laufen und sich gegenseitig beeinflussen.
- Die Frage, ob ein Monat überhaupt zählt. Ein einziger Tag mit Entgeltanspruch entscheidet über einen vollen Kalendermonat. Wo genau ein Ereignis beginnt oder endet, verschiebt den Anspruch damit gleich um ein ganzes Zwölftel. Allein aus dieser Frage ergeben sich 4.096 mögliche Kürzungsmuster über zwölf Monate.
- Die Höhe der Grundlage. Zu ihr führen sieben verschiedene Wege, abhängig davon, wie der Sommer verlaufen ist, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat und ob eine Sonderregel greift. Wer den falschen Weg nimmt, landet bei einem Betrag, der auf den ersten Blick völlig plausibel aussieht.
- Die Ereignisse selbst. Dreizehn davon kennt der Tarifvertrag, vom Mutterschutz über die Krankheit bis zum Arbeitgeberwechsel. Sie treten im selben Jahr auf, überlappen sich und bedingen einander. Manche wirken dabei in zwei Richtungen zugleich: Der Krankengeldzuschuss schützt den Monat vor der Kürzung und senkt gleichzeitig die Bemessungsgrundlage.
Was das für eure Sachbearbeitung heißt
Jede Stunde, die für das Nachrechnen eines Sonderfalls draufgeht, fehlt an anderer Stelle. Und wird eine Überzahlung erst nach sechs Monaten bemerkt, ist das Geld endgültig weg. Beides erledigt sich, wenn die Zahl schon stimmt, bevor sie ausgezahlt wird.
Von 2 Billionen Eingaben zu 362 Prüfungen
Allein aus Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitstagen und Wochenstunden ergeben sich 104.832 Ausgangslagen, bevor im Jahr überhaupt etwas passiert ist: 112 belegte Kombinationen aus Entgeltgruppe und Stufe, mal sechs mögliche Arbeitstage je Woche, mal 156 Viertelstundenschritte bis zur Vollzeit. Dazu kommen dreizehn frei kombinierbare Ereignisse sowie ein Kalenderjahr, das 66.795 gültige Zeitspannen kennt. Für einen mittleren Fall aus Stammdaten, drei dieser dreizehn Ereignisse und einem Zeitraum sind das rund 2 Billionen mögliche Eingabekombinationen.
Fast alle diese Eingaben laufen durch denselben Rechenweg. Was sich ändert, sind die Beträge, nicht die Logik. Übrig bleiben die 4.096 Ergebnisformen von oben, also jede Kombination aus zwölf Monaten, die zählen oder nicht, sowie die vier Stellen, an denen sich der Weg wirklich ändert: der Monatswechsel, der 1. September, der 1. Dezember und die Schwelle von dreißig Kalendertagen mit Entgelt.
Der Rechner arbeitet dafür nicht mit Monaten, sondern bewertet jeden einzelnen Kalendertag und ordnet ihn einem von acht Zuständen zu. Deshalb stimmt das Ergebnis auch dann, wenn drei Ereignisse gleichzeitig laufen.
Drei Gründe, die eure Sachbearbeitung entlasten
Der Rechenweg steht dabei
Kein Betrag ohne Herleitung. Zu jedem Ergebnis gehören die Bemessungsgrundlage aus Juli bis September, die Wertung jedes einzelnen Monats und die Stelle im Tarifvertrag, aus der sie folgt.
§ 20 Abs. 2 und Abs. 4Ein Blatt für die Akte
Ein PDF je Fall, mit Zeitachse des Jahres und vollständigem Rechenweg, darauf der gerechnete Tarifstand. Damit legt ihr Rückfragen von Beschäftigten und Personalrat in einem Gespräch bei, statt in drei Mails.
PDF, druckfertig, entsteht lokalGanze Listen auf einmal
Ihr exportiert aus dem Abrechnungssystem eine Tabelle mit Entgeltgruppe, Stufe, Beschäftigungsumfang und Zeiträumen, ordnet eure Spalten einmal unseren Feldern zu und sichert die Zuordnung als Profil. Der Rechner prüft jede Zeile und zeigt nur die, bei denen sein Ergebnis von eurem abweicht. Übrig bleiben die Zeilen, die wirklich jemand ansehen muss.
CSV oder Excel, kein SchnittstellenprojektWas kosten euch Prüfung und Rückfragen heute?
Die Voreinstellungen sind bewusst zurückhaltend gewählt. Zieht die Regler auf eure Verhältnisse, die Rechnung passt sich sofort an.
Alle Zahlen beruhen ausschließlich auf euren eigenen Eingaben. Wir behaupten nicht, dass der Rechner diesen Betrag vollständig einspart. Er verkürzt die Prüfung je Fall, beantwortet einen Großteil der Rückfragen von sich aus, weil der Betrag mit Rechenweg und Fundstelle erklärt wird sowie verhindert, dass eine Überzahlung erst nach Ablauf der Frist auffällt.
Über euren Fall sprechenSo läuft das ab
Der erste Schritt kostet euch nichts ausser ein paar Minuten.
Einzelfälle brauchen keine Anfrage
Der Rechner ist öffentlich und kostenlos. Jede Sachbearbeiterin kann ihn ab sofort für den Fall auf dem Schreibtisch nutzen. Ohne Vertrag, ohne Installation, ohne Anmeldung.
Wir klären, was ihr wirklich braucht
Ganze Listen auf einmal, euer Haustarif, euer Erscheinungsbild oder der Betrieb im eigenen Netz. Meist genügt ein kurzer Austausch, um zu trennen, was euch wirklich Arbeit abnimmt und was nur nett wäre.
Eure Fassung, gepflegt und versioniert
Ihr bekommt eine Fassung mit euren Tarifen und eurem Logo. Umfang und Dauer der Pflege legen wir gemeinsam im Angebot fest.
Drei Schritte, dann wissen wir, wo bei euch die Zeit verloren geht
Was Personalstellen vorher wissen wollen
Ersetzt das unsere Abrechnungssoftware?
Nein und das soll es auch nicht. DATEV, SAP, LOGA und KIDICAP rechnen die Jahressonderzahlung zuverlässig, solange Stammdaten und Fehlzeiten sauber gepflegt sind. Was sie nicht liefern, ist eine Erklärung: warum ein Monat zählt und ein anderer nicht, aus welchem Absatz das folgt und was passiert wäre, wenn die Elternzeit einen Tag später begonnen hätte. Diese Lücke schließt der Rechner. Er ist die zweite Meinung für den Zweifelsfall, das Erklärstück für das Gespräch und die Auskunft für Beschäftigte, die vorher wissen wollen, wie sich ihre Jahresplanung oder eine ungeplante Abwesenheit finanziell auf ihr Leben auswirkt.
Können wir unseren Haustarif abbilden lassen?
In der Regel ja. TVöD VKA ist fertig, weitere Fassungen entstehen nacheinander. Haustarife und abweichende Bemessungssätze bilden wir nach Prüfung eurer Regelung ab. Was dafür nötig ist, klären wir im Anschluss an eure Anfrage.
Was kostet der Einsatz im Haus?
Die öffentliche Fassung für Einzelfälle ist und bleibt kostenlos. Preise entstehen erst bei Zusatzleistungen wie Stapelprüfung, eigenem Erscheinungsbild, Haustarif oder Betrieb im eigenen Netz. Wir nennen sie transparent, sobald wir euren Bedarf kennen.
Wie schnell ist das einsatzbereit?
Für Einzelfälle sofort, ohne Vertrag und ohne Installation. Eine eigene Fassung mit euren Tarifen und eurem Logo richten wir nach der Abstimmung ein. Der Zeitpunkt hängt vom Umfang ab, den wir gemeinsam festlegen.