§ 20 TVöD VKA · Aktuelle Entgelttabelle ab 1. Mai 2026
Plane deine Jahressonderzahlung 2026. Bevor du dich für einen Termin entscheidest.
Die Jahressonderzahlung hängt an Terminen, die du zum Teil selbst in der Hand hast. Hier siehst du, was dich erwartet, woraus sich der Betrag zusammensetzt und ob die Abrechnung dazu passt.
Trag den Bruttobetrag ein, der auf deiner November-Abrechnung als Jahressonderzahlung ausgewiesen ist.
Kostenlos, ohne Anmeldung.
Der Betrag gilt für Vollzeit und durchgehende Beschäftigung im Jahr 2026 und Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1.12.2026. Grundlage ist die Anlage A ab 1.5.2026, Bemessungssatz 85 Prozent. Zulagen, Wechselschicht und Überstunden sind nicht enthalten.
Du sollst nicht raten müssen, was im November kommt
Auf deiner Abrechnung steht im November eine Position und ein Betrag. Woraus dieser Betrag entstanden ist, steht dort nicht. Dabei geht es um bis zu 85 % deines Monatsentgelts als Weihnachtsgeld. Woher sollst du auf Anhieb wissen, ob alles passt?
Die Regeln dazu stehen im TVöD VKA, verteilt über mehrere Paragraphen, Absätze und Protokollerklärungen, die aufeinander verweisen.
Also machst du, was fast alle machen. Du vergleichst mit dem Vorjahr, fragst eine Kollegin, rechnest im Kopf und bleibst mit dem Gefühl zurück, dass es schon passen wird. Wenn du im selben Jahr in Elternzeit warst, länger krank warst oder deine Stunden geändert hast, wäre es doch gut, bereits vor der Auszahlung zu wissen, womit du rechnen kannst.
Dieses Hin und Her aus Abhängigkeiten und Ungewissheit nimmt dir der Rechner ab.
Du erhältst dein Jahr mit allen Ereignissen auf einem Blatt, der Jahressonderzahlung Analyse, das du speichern, ausdrucken und abheften kannst. Dort wird dir Monat für Monat erklärt, was zählt und warum. Außerdem wird alles mit dem passenden Paragraphen aus dem Tarifvertrag belegt.
Damit kannst du mühelos zwei Dinge tun, die vorher unklar waren.
- Deinen Betrag nachvollziehen, bevor du irgendwo nachfragst
- Dein Jahr beliebig durchspielen und dadurch deine Entscheidungen noch anpassen oder überprüfen
Beachte: Oft ist bereits ein einziger Tag ausschlaggebend.
Berechnet aus deinem durchschnittlichen Monatsentgelt in Höhe von 4.597,65 €, dem Bemessungssatz von 85 % sowie deinem Anspruch von 11 von 12 Zwölfteln. Ohne Kürzung läge die Zahlung bei 3.908,00 €.
Dein Jahr 2026
Deine Angaben
Der Bemessungszeitraum, Juli bis September
Wie dein Ergebnis zustande kommt
Ganz oben steht dein Betrag und der Monat, in dem er ausgezahlt wird. Daneben der Betrag, der ohne Kürzung herausgekommen wäre.
Zwölf Monate als Balken, jedes Ereignis in eigener Farbe. Du erkennst ohne Rechnen, wann Entgeltanspruch bestand und wann nicht.
Alles, was du eingetragen hast, als Zusammenfassung. Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitszeit und jedes Ereignis mit Datum. Die Grundlage für Berechnung und Analyse.
Juli, August und September einzeln, mit Entgelt und mit der Zahl der Tage, an denen Anspruch bestand.
Zu jedem Ereignis steht, was es bewirkt. Ob es ein Zwölftel kürzt oder den Monat schützt, ob es die Höhe anhebt oder senkt. Dazu die Fundstelle im Tarifvertrag.
Am Schluss die vollständige Rechnung mit allen Faktoren in Zahlen. Bemessungsgrundlage, Bemessungssatz, Zwölftel und Endbetrag.
Alles, was dein Jahr verändert hat
Eingruppierung und Arbeitszeit
Zeiten ohne volles Entgelt
Umwandlung nach § 29a
Kostenlos, ohne Anmeldung.
Wie ein Jahr mit Elternzeit und Krankheit gewertet wird
Statt einer nackten Summe bekommst du dein Jahr als Zeitachse: welcher Monat voll zählt, welcher geschützt ist, welcher kürzt. Genau die Darstellung, mit der du in der Personalstelle nachfragen kannst.
So wird jeder Monat 2026 gewertet
Obwohl du nur 5 Monate gearbeitet hast, stehen dir trotzdem 11/12 der Jahressonderzahlung zu.
Kostenlos, ohne Anmeldung.
4 Termine, die deine Jahressonderzahlung verändern
An vier Stellen entscheidet allein das Datum über mehrere hundert oder tausend Euro. Wer den Termin selbst wählen kann, sollte den Unterschied kennen.
Vereinfachte Beispiele, jeweils unter der Annahme, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember bestand und ansonsten durchgehend Entgeltanspruch bestand. Beim Elternzeitbeispiel gilt zusätzlich, dass am Tag vor Antritt Entgeltanspruch bestand. Dein tatsächlicher Fall kann abweichen, dafür ist der volle Rechner da.
Der Rechner ist kostenlos. Aktuell bleibt er nicht von allein.
Jede Tarifrunde bringt neue Entgelttabellen. Jede Änderung muss geprüft sowie gegen Beispielfälle nachgerechnet werden, bevor sie hier landet. Wenn dir der Rechner geholfen hat, kannst du etwas dalassen. Musst du nicht.
Der Rechner bleibt in jedem Fall kostenlos und ohne Anmeldung.
Wohin das Geld geht
- TarifpflegeNeue Entgelttabellen werden eingepflegt, sobald sie beschlossen sind. Der Rechner bleibt aktuell.
- Kein Banner, keine WerbungDer Betrieb wird aus Trinkgeldern finanziert. Deshalb steht hier nichts, was dich vom Rechnen abhält. Auch in Zukunft nicht.
- Weitere TarifwerkeBund, TV-L, SuE sowie Pflege entstehen nacheinander. Woran zuerst gearbeitet wird, richtet sich danach, wonach am häufigsten gefragt wird.
- Jede Änderung wird nachgerechnetÜber 2.000 Prüffälle laufen bei jeder Änderung erneut, damit eine neue Entgelttabelle keinen alten Fall kaputt macht. Der unsichtbare Teil der Arbeit und der aufwendigste.
- Hosting und DomainDer Server, auf dem gerechnet wird, sowie die Adresse, unter der du hier gelandet bist. Läuft unsichtbar im Hintergrund und wird trotzdem jeden Monat abgebucht.
- Freiwillig, Betrag frei wählbar.
Wir melden uns, sobald dein Rechner online ist
Der Rechner deckt aktuell den TVöD VKA ab, also Kommunen und kommunale Betriebe. Die weiteren Tarifwerke entstehen nacheinander. Trag dich jetzt auf die Warteliste ein, dann bekommst du genau für dein Tarifwerk eine Nachricht.
Warum ein Dreisatz nicht reicht
Bemessungsgrundlage mal 85 Prozent mal Zwölftel. So einfach ist es in genau einem Fall: wenn im ganzen Jahr nichts passiert ist.
Diese Wege haben wir auf 362 Prüfungen und 4.096 Ergebnisformen heruntergebrochen. Jede davon läuft bei jeder Änderung erneut.
Häufige Fragen zur Jahressonderzahlung im TVöD VKA
Wann wird die Jahressonderzahlung ausgezahlt?
Zusammen mit dem Tabellenentgelt für November. Ein Teilbetrag darf auch früher gezahlt werden, das entscheidet der Arbeitgeber.
§ 20 Abs. 5Wer hat überhaupt Anspruch?
Wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Endet dein Arbeitsverhältnis vorher, entsteht kein Anspruch, unabhängig davon, wie lange du im Jahr gearbeitet hast oder wer gekündigt hat.
§ 20 Abs. 1Wie hoch ist sie im TVöD VKA?
85 Prozent des Entgelts, das dir in Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wurde. Maßgeblich für den Bemessungssatz ist die Entgeltgruppe am 1. September.
§ 20 Abs. 2 Sätze 1 und 2Welche Entgeltbestandteile zählen mit?
Das gezahlte Monatsentgelt einschließlich vieler Zulagen. Nicht mitgezählt werden Entgelt für Überstunden und Mehrarbeit, Leistungszulagen sowie Leistungs- und Erfolgsprämien. Überstunden, die im Dienstplan vorgesehen waren, zählen dagegen mit.
§ 20 Abs. 2 Satz 1Wie wird der Durchschnitt aus Juli bis September gebildet?
Die Entgelte der drei Monate werden addiert und durch drei geteilt. Wurde nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt, wird stattdessen durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und mit 30,67 multipliziert. Bestand an weniger als 30 Kalendertagen Anspruch, ist der letzte vollständige Monat maßgeblich.
Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2Kürzt Elternzeit meinen Anspruch?
Nicht im Kalenderjahr der Geburt. Elternzeit kürzt in diesem Jahr nicht, wenn am Tag vor Antritt Entgeltanspruch bestanden hat. Ab dem folgenden Kalenderjahr vermindert sich der Anspruch um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.
§ 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1cKürzt eine lange Krankheit?
Solange Entgeltfortzahlung läuft, ändert sich nichts. Auch Monate, in denen Krankengeldzuschuss gezahlt wurde, kürzen nicht. Das gilt ebenso, wenn der Zuschuss nur wegen der Höhe des Krankengelds nicht gezahlt wurde. Erst danach vermindert sich der Anspruch je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.
§ 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2Was gilt bei Mutterschutz?
Kalendermonate, in denen wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz kein Tabellenentgelt gezahlt wurde, kürzen den Anspruch nicht.
§ 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1bIch habe erst im Laufe des Jahres angefangen. Was bedeutet das?
Für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch vermindert sich der Anspruch um ein Zwölftel. Ein Monat zählt dabei schon dann, wenn nur an einem Teil des Monats Entgeltanspruch bestand. Hat dein Arbeitsverhältnis nach dem 30. September begonnen, tritt der erste volle Kalendermonat an die Stelle des Zeitraums Juli bis September.
§ 20 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 Satz 1Kann ich statt Geld freie Tage bekommen?
Im TVöD VKA kann ein Teil der Jahressonderzahlung in freie Tage umgewandelt werden. Das setzt eine entsprechende Regelung beim Arbeitgeber und deinen Antrag voraus.
§ 29a TVöD VKAIhr dürft den Rechner verlinken
Im Intranet, im Personalportal, im Rundschreiben oder im Aushang. Wir freuen uns darüber, eine Rückfrage braucht es nicht. Nutzt bitte diese Adresse, dann landen eure Beschäftigten direkt im richtigen Tarifwerk.
Für TVöD Bund, TV-L und die übrigen Fassungen gibt es eigene Adressen, sobald sie fertig sind. Eine Einbettung als iFrame ist ebenfalls möglich, schreibt uns dazu kurz.
jahressonderzahlung.com/tvoed-vka