TV-L 2026 · § 20 TV-L · Anlage B ab 1. April 2026
Jahressonderzahlung TV-L 2026 berechnen
Plane deine Jahressonderzahlung 2026. Bevor du dich für einen Termin entscheidest.
Im Landesdienst entscheidet deine Entgeltgruppe, welcher von fünf Prozentsätzen gilt, und dein Land, wie viele Stunden eine volle Stelle hat. Dazu kommen Termine, die du zum Teil selbst wählst. Hier siehst du, womit du rechnen kannst, wie sich der Betrag aufbaut und ob deine Abrechnung stimmt.
Trag den Bruttobetrag ein, der auf deiner November-Abrechnung als Jahressonderzahlung ausgewiesen ist.
Kostenlos, ohne Anmeldung.
Die Spanne setzt eine volle Stelle voraus, das ganze Jahr 2026 mit Entgelt und ein Arbeitsverhältnis, das am 1.12.2026 noch besteht. Gerechnet wird mit der Anlage B ab 1.4.2026. Der Satz folgt deiner Entgeltgruppe am 1. September: 87,43 Prozent in 1 bis 4, 88,14 Prozent in 5 bis 8, 74,35 Prozent in 9a bis 11, 46,47 Prozent in 12 und 13 und 32,53 Prozent in 14 und 15. Pflege (KR) und Sozial- und Erziehungsdienst (S) rechnet der volle Rechner, Zulagen und Überstunden sind nicht enthalten.
Du sollst nicht raten müssen, was im November kommt
Im November taucht auf deiner Abrechnung eine Zeile mit der Jahressonderzahlung auf, aber keine Erklärung dazu. In den unteren Entgeltgruppen des TV-L geht es um fast 90 Prozent eines Monatsentgelts, in den oberen um ein knappes Drittel. Wie sollst du ohne Rechnung erkennen, ob die Zahl stimmt?
Die Regeln stehen in § 20 TV-L, und sie gleichen denen des TVöD nur auf den ersten Blick. Der Prozentsatz springt in fünf Stufen, bei E 13Ü sogar innerhalb derselben Gruppe. Wer nach dem 31. August anfängt, wird anders bemessen als beim Bund oder bei den Kommunen. Und wie viel eine volle Stelle ist, legt jedes Land selbst fest.
Meist bleibt es beim Blick auf das Vorjahr und der Frage im Kollegium. Das reicht, solange nichts passiert ist. Warst du in Elternzeit, lange krank, bist du von der Pflege in die allgemeine Tabelle gewechselt oder wurdest du im Sommer höhergruppiert, lohnt es sich, den Betrag vor der Auszahlung zu kennen.
Diese Rechnung übernimmt der Rechner für dich, Schritt für Schritt.
Du erhältst dein Jahr mit allen Ereignissen auf einem Blatt, der Jahressonderzahlung Analyse, das du speichern, ausdrucken und abheften kannst. Dort wird dir Monat für Monat erklärt, was zählt und warum. Außerdem wird alles mit dem passenden Paragraphen aus dem Tarifvertrag belegt.
Damit kannst du mühelos zwei Dinge tun, die vorher unklar waren.
- Deinen Betrag nachvollziehen, bevor du irgendwo nachfragst
- Dein Jahr beliebig durchspielen und dadurch deine Entscheidungen noch anpassen oder überprüfen
Beachte: Im TV-L entscheidet manchmal schon der Tag deiner Höhergruppierung über den Prozentsatz.
Berechnet aus deinem durchschnittlichen Monatsentgelt in Höhe von 3.882,23 €, dem Bemessungssatz von 74,35 % sowie deinem Anspruch von 11 von 12 Zwölfteln. Ohne Kürzung läge die Zahlung bei 2.886,44 €.
Dein Jahr 2026
Deine Angaben
Der Bemessungszeitraum, Juli bis September
Wie dein Ergebnis zustande kommt
Ganz oben steht dein Betrag und der Monat, in dem er ausgezahlt wird. Daneben der Betrag, der ohne Kürzung herausgekommen wäre.
Zwölf Monate als Balken, jedes Ereignis in eigener Farbe. Du erkennst ohne Rechnen, wann Entgeltanspruch bestand und wann nicht.
Alles, was du eingetragen hast, als Zusammenfassung. Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitszeit und jedes Ereignis mit Datum. Die Grundlage für Berechnung und Analyse.
Juli, August und September einzeln, mit Entgelt und mit der Zahl der Tage, an denen Anspruch bestand.
Zu jedem Ereignis steht, was es bewirkt. Ob es ein Zwölftel kürzt oder den Monat schützt, ob es die Höhe anhebt oder senkt. Dazu die Fundstelle im Tarifvertrag.
Am Schluss die vollständige Rechnung mit allen Faktoren in Zahlen. Bemessungsgrundlage, Bemessungssatz, Zwölftel und Endbetrag.
Alles, was dein Jahr verändert hat
Eingruppierung und Arbeitszeit
Zeiten ohne volles Entgelt
Kostenlos, ohne Anmeldung.
Wie ein Jahr mit Elternzeit und Krankheit gewertet wird
Gezählt wird im TV-L nicht, wie viel du gearbeitet hast, sondern in wie vielen Kalendermonaten dir gar kein Entgelt zustand. Die Schutzfristen vor und nach der Geburt, die Elternzeit im Geburtsjahr und Monate mit Krankengeldzuschuss nimmt § 20 Abs. 4 davon aus. Die Zeitachse zeigt dir das Monat für Monat, so dass du in der Bezügestelle gezielt nachfragen kannst.
So zählt der TV-L die zwölf Monate 2026
Nur 5 Monate im Dienst, und trotzdem stehen dir 11/12 zu. Wie hoch ein Zwölftel ist, entscheidet im TV-L deine Entgeltgruppe am 1. September und damit einer von fünf Prozentsätzen.
Kostenlos, ohne Anmeldung.
4 Termine, die deine Jahressonderzahlung verändern
Viermal hängt am Kalender, ob Geld fehlt. Im TV-L kommen zwei Stellen hinzu, die es beim TVöD so nicht gibt: Ein Start im September wird schon nach dem ersten vollen Monat bemessen, und eine Höhergruppierung vor dem 1. September kann über eine der Grenzen 4/5, 8/9a, 11/12 oder 13/14 in einen niedrigeren Satz führen. Beides steht in den häufigen Fragen.
Vereinfacht: das Arbeitsverhältnis besteht am 1. Dezember, und außer dem beschriebenen Termin gibt es jeden Monat Entgelt. Für die Elternzeit gilt außerdem, dass am Tag vor ihrem Beginn Entgelt oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zustand. Gerechnet wird mit der Tabelle des gewählten Jahres und dem Satz, der zu Gruppe und Stufe gehört. Für deinen eigenen Fall ist der volle Rechner da.
Der Rechner ist kostenlos. Aktuell bleibt er nicht von allein.
Der TV-L allein bringt drei Entgelttabellen mit, und jede Tarifrunde ändert sie mehrmals im Jahr. Bevor ein neuer Stand hier rechnet, wird er Zelle für Zelle gegen die Anlage geprüft und an Beispielfällen nachgerechnet. Wenn dir das etwas wert ist, kannst du etwas dalassen. Pflicht ist es nicht.
Der Rechner bleibt in jedem Fall kostenlos und ohne Anmeldung.
Wohin das Geld geht
- TarifpflegeNeue Entgelttabellen werden eingepflegt, sobald sie beschlossen sind, für jedes Tarifgebiet getrennt. Der Rechner bleibt aktuell.
- Kein Banner, keine WerbungDer Betrieb wird aus Trinkgeldern finanziert. Deshalb steht hier nichts, was dich vom Rechnen abhält. Auch in Zukunft nicht.
- Weitere TarifwerkeVKA, Bund und TV-L stehen. TV-H, SuE und Pflege nach TVöD folgen nacheinander. Woran zuerst gearbeitet wird, richtet sich danach, wonach am häufigsten gefragt wird.
- Jede Änderung wird nachgerechnetÜber 2.000 Prüffälle laufen bei jeder Änderung erneut, damit eine neue Entgelttabelle keinen alten Fall kaputt macht. Der unsichtbare Teil der Arbeit und der aufwendigste.
- Hosting und DomainDer Server, auf dem gerechnet wird, sowie die Adresse, unter der du hier gelandet bist. Läuft unsichtbar im Hintergrund und wird trotzdem jeden Monat abgebucht.
- Freiwillig, Betrag frei wählbar.
Wir melden uns, sobald dein Rechner online ist
TV-L, TVöD VKA und TVöD Bund rechnet die Seite schon, jeder unter einer eigenen Adresse. Für die übrigen Tarifwerke kannst du dich eintragen und bekommst eine Nachricht, sobald deiner fertig ist.
So rechnet der TV-L-Rechner deine Jahressonderzahlung
Weshalb Bemessungsgrundlage mal Satz mal Zwölftel nur im ruhigsten aller Jahre genügt.
Sobald sich im Jahr etwas bewegt, verzweigt sich die Rechnung. Im TV-L beginnt das schon beim Satz: fünf Stufen, eine Ausnahme für E 13Ü und eigene Tabellen für Pflege und Sozial- und Erziehungsdienst.
Diese Wege haben wir auf 362 Prüfungen und 4.096 Ergebnisformen heruntergebrochen. Jede davon läuft bei jeder Änderung erneut.
Häufige Fragen zur Jahressonderzahlung im TV-L
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L?
Das hängt an deiner Entgeltgruppe am 1. September. Der TV-L kennt fünf Sätze: 87,43 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 4, 88,14 Prozent in 5 bis 8, 74,35 Prozent in 9a bis 11, 46,47 Prozent in 12 und 13 und 32,53 Prozent in 14 und 15. Angewandt werden sie auf das Entgelt, das dir in Juli, August und September im Durchschnitt gezahlt wurde. Die Sätze gelten seit dem Kalenderjahr 2022 und sind auch mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 14 unverändert geblieben.
§ 20 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1Welche Entgeltgruppe zählt, und was ist mit E 13Ü?
Maßgeblich ist die Gruppe am 1. September. Wer vorher höhergruppiert wird, bekommt den Satz der neuen Gruppe, auch wenn er niedriger ist. Für E 13Ü entscheidet die Stufe: aus Stufe 2 und 3 gilt der Satz der E 13 mit 46,47 Prozent, aus den Stufen 4 bis 6 der der E 14 mit 32,53 Prozent. E 2Ü rechnet der Rechner wie E 2, E 15Ü wie E 15.
§ 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2Kann eine Höhergruppierung meine Jahressonderzahlung senken?
Ja, und im TV-L häufiger als anderswo. Liegt die Höhergruppierung vor dem 1. September und überschreitet sie eine der Satzgrenzen, sinkt der Prozentsatz. Von E 8 nach E 9a fällt er von 88,14 auf 74,35 Prozent, von E 11 nach E 12 von 74,35 auf 46,47 Prozent. Das höhere Entgelt gleicht das oft nicht aus: Im Beispiel oben bringt der Wechsel von E 8 nach E 9a ab August 458,93 € weniger als ein Jahr ganz in E 8. Liegt der Wechsel nach dem 1. September, zählt für dieses Jahr noch die alte Gruppe.
§ 20 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2Wer hat Anspruch, und für wen gilt § 20 TV-L nicht?
Anspruch hat, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, gleich wer vorher gekündigt hat. Der TV-L gilt in allen Ländern außer Hessen, das einen eigenen Tarifvertrag hat; Berlin wendet ihn seit 2013 an. Für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken gilt § 20 TV-L nicht. Wer bis zum 20. Mai 2006 Altersteilzeit vereinbart hat, erhält die Zahlung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Rentenbezugs vor dem 1. Dezember endet.
§ 20 Abs. 1 und Abs. 6, § 41 Nr. 15Wann wird ausgezahlt?
Mit dem Tabellenentgelt für November. Der Tarifvertrag erlaubt deinem Arbeitgeber, einen Teil davon schon früher zu zahlen.
§ 20 Abs. 5Ich fange im September an. Wie wird gerechnet?
Beginnt dein Arbeitsverhältnis nach dem 31. August, zählt statt Juli bis September der erste volle Kalendermonat, und für den Prozentsatz gilt die Entgeltgruppe deines Einstellungstages. Wer am 1. September anfängt, wird also mit dem September bemessen. Beim TVöD liegt diese Grenze einen Monat später, dort bleibt es bei einem Beginn im September beim Zeitraum Juli bis September. Gekürzt wird in beiden Fällen um jeden Monat davor, in dem kein Entgelt zustand.
§ 20 Abs. 3 Satz 3Gilt das auch in der Pflege und im Sozial- und Erziehungsdienst?
Ja, mit eigenen Tabellen: Pflegekräfte werden nach der Anlage C (KR 5 bis KR 17) bezahlt, der Sozial- und Erziehungsdienst nach der Anlage G (S 2 bis S 18). Für den Satz rechnet der Rechner KR 5 und 6 sowie S 2 und 3 mit 87,43 Prozent, KR 7 bis 9 und S 4 bis S 8b mit 88,14 Prozent, KR 10 und 11 sowie S 9 bis S 17 mit 74,35 Prozent, KR 12 bis 14 und S 18 mit 46,47 Prozent und KR 15 bis 17 mit 32,53 Prozent. Diese Zuordnung steht nicht im Wortlaut des § 20; frag im Zweifel deine Bezügestelle.
Anlagen C und GKürzen Elternzeit, Mutterschutz oder eine lange Krankheit?
Nicht, solange eine der Ausnahmen greift. Die Schutzfristen vor und nach der Geburt kürzen nicht. Elternzeit kürzt bis zum Ende des Geburtsjahres nicht, wenn dir am Tag davor Entgelt oder ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zustand. Bei Krankheit zählen die Monate mit Entgeltfortzahlung und mit Krankengeldzuschuss, auch wenn der Zuschuss nur wegen der Höhe des Krankengelds wegfiel. Erst ein Kalendermonat ganz ohne Entgelt kostet ein Zwölftel.
§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c, Satz 3Wie viele Stunden hat eine volle Stelle in meinem Land?
Das legt der TV-L je Land fest, und der Rechner fragt danach, weil sich aus deinen Stunden dein Anteil an einer vollen Stelle ergibt. Nach dem Anhang zu § 6 sind es in Baden-Württemberg und im Saarland 39,5 Stunden, in Bayern 40,1, in Bremen 39,2, in Hamburg und Rheinland-Pfalz 39, in Niedersachsen 39,8, in Nordrhein-Westfalen 39,83 und in Schleswig-Holstein 38,7 Stunden. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten 40 Stunden, in Berlin 39,4. Bei ständiger Schichtarbeit, in Krankenhäusern und einigen weiteren Bereichen sind es 38,5 Stunden. Gilt bei dir etwas anderes, trägst du die Stunden aus deinem Vertrag selbst ein.
§ 6 Abs. 1 und Anhang zu § 6Kann ich statt Geld freie Tage nehmen?
Nein. Die Umwandlung in freie Tage, die der TVöD seit 2026 für Bund und Kommunen kennt, gibt es im TV-L nicht. Die Jahressonderzahlung wird vollständig ausgezahlt.
§ 20 TV-LIhr dürft den Rechner verlinken
Ob Intranet der Hochschule, Mitarbeiterportal der Landesverwaltung, Rundschreiben oder Schwarzes Brett: Verlinken ist ausdrücklich erwünscht, fragen müsst ihr nicht. Mit dieser Adresse landen eure Beschäftigten direkt beim Rechner für den TV-L.
Für Kommunen gilt jahressonderzahlung.com/tvoed-vka, für den Bund jahressonderzahlung.com/tvoed-bund. Wer den Rechner als iFrame einbinden möchte, schreibt uns kurz.
jahressonderzahlung.com/tv-l