TV-L 2026 · § 20 TV-L · Anlage B ab 1. April 2026
Gilt für den TV-L der Länder. Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag.
TV-L Jahressonderzahlung 2026 berechnen
Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L, oft Weihnachtsgeld genannt, wird mit dem Entgelt für November ausgezahlt. Ihre Höhe richtet sich nach deiner Entgeltgruppe am 1. September und deinem durchschnittlichen Entgelt aus Juli, August und September. 2026 gelten fünf Bemessungssätze zwischen 32,53 und 88,14 Prozent.
Im Landesdienst entscheidet deine Entgeltgruppe, welcher der fünf Prozentsätze gilt. Dein Land legt fest, wie viele Stunden eine volle Stelle hat. Termine wie Elternzeit oder eine Stundenreduzierung kannst du vorher durchspielen. Mit dem Rechner planst du deinen Betrag oder prüfst deine Novemberabrechnung.
Trag den Bruttobetrag ein, der auf deiner November-Abrechnung als Jahressonderzahlung ausgewiesen ist.
Kostenlos, ohne Anmeldung.
Die Spanne setzt eine volle Stelle voraus, das ganze Jahr 2026 mit Entgelt und ein Arbeitsverhältnis, das am 1.12.2026 noch besteht. Gerechnet wird mit der Anlage B ab 1.4.2026. Pflege (KR) sowie Sozial- und Erziehungsdienst (S) rechnet der volle Rechner. Zulagen und Überstunden sind nicht enthalten.
Geprüfter Tarifstand · TV-L 2026 nach § 20 TV-L · Entgelttabellen Anlage B, C und G ab 1. April 2026 · zuletzt geprüft am 24.7.2026 · kostenlos und ohne Anmeldung · Quellen und Rechenweg ansehen
TV-L Jahressonderzahlung 2026: Bemessungssatz je Entgeltgruppe
| Entgeltgruppe | Bemessungssatz 2026 |
|---|---|
| E 1 bis E 4 | 87,43 % |
| E 5 bis E 8 | 88,14 % |
| E 9a bis E 11 | 74,35 % |
| E 12 und E 13 | 46,47 % |
| E 13Ü | Stufe 2 und 3: 46,47 %, Stufe 4 bis 6: 32,53 % |
| E 14 und E 15 | 32,53 % |
Maßgeblich ist deine Entgeltgruppe am 1. September. Der Satz wird auf dein durchschnittliches Entgelt aus Juli, August und September angewendet. Die Sätze für Pflege (KR) sowie Sozial- und Erziehungsdienst (S) findest du in den häufigen Fragen.
§ 20 Abs. 2 Sätze 1 und 2Wann wird die TV-L Jahressonderzahlung 2026 ausgezahlt?
Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November 2026 ausgezahlt. Dein Arbeitgeber darf einen Teil davon früher zahlen (§ 20 Abs. 5 TV-L). Voraussetzung ist, dass dein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember noch besteht.
Jahressonderzahlung Analyse: dein Rechenweg nach § 20 TV-L
Auf deiner Novemberabrechnung steht die Jahressonderzahlung als eigene Zeile, meist ohne Erklärung. In den unteren Entgeltgruppen des TV-L sind das fast 90 Prozent eines Monatsentgelts, in den oberen knapp ein Drittel. Ob der Betrag stimmt, erkennst du nur mit einer eigenen Rechnung.
Die Regeln stehen in § 20 TV-L. Sie gleichen denen des TVöD nur auf den ersten Blick: Der Prozentsatz springt in fünf Stufen, bei E 13Ü sogar innerhalb derselben Gruppe. Wer nach dem 31. August anfängt, wird anders bemessen als beim Bund oder bei den Kommunen. Wie viel eine volle Stelle ist, legt jedes Land selbst fest.
Verlief dein Jahr ohne Besonderheiten, reicht oft der Vergleich mit dem Vorjahr. Warst du in Elternzeit, lange krank, bist du von der Pflege in die allgemeine Tabelle gewechselt oder wurdest du im Sommer höhergruppiert, lohnt es sich, den Betrag vor der Auszahlung zu kennen.
Diese Rechnung übernimmt der Rechner für dich, Schritt für Schritt.
Nach der Berechnung erhältst du deine persönliche Jahressonderzahlung Analyse: dein Jahr mit allen Ereignissen auf einem Blatt, zum Speichern, Ausdrucken und Abheften. Monat für Monat steht dort, was zählt und warum, jeweils mit dem passenden Paragraphen aus dem Tarifvertrag.
Mit der Analyse kannst du
- Deinen Betrag nachvollziehen, bevor du irgendwo nachfragst
- dein Jahr durchspielen und Termine wie Elternzeit oder eine Stundenreduzierung vorher prüfen
Beachte: Im TV-L entscheidet manchmal schon der Tag deiner Höhergruppierung über den Prozentsatz.
Berechnet aus deinem durchschnittlichen Monatsentgelt in Höhe von 3.882,23 €, dem Bemessungssatz von 74,35 % sowie deinem Anspruch von 11 von 12 Zwölfteln. Ohne Kürzung läge die Zahlung bei 2.886,44 €.
Jeder Eintrag zeigt dir durch zwei farbige Symbole den Einfluss auf deine Jahressonderzahlung an. Das linke Symbol zeigt die Wirkung auf die Monate, also die Zwölftelung nach § 20 Abs. 4. Das rechte Symbol zeigt die Wirkung auf die Höhe deiner Jahressonderzahlung aus Bemessungsgrundlage und Bemessungssatz nach § 20 Abs. 3.
Ganz oben steht dein Betrag und der Monat, in dem er ausgezahlt wird. Daneben der Betrag, der ohne Kürzung herausgekommen wäre.
Zwölf Monate als Balken, jedes Ereignis in eigener Farbe. Du erkennst ohne Rechnen, wann Entgeltanspruch bestand und wann nicht.
Alles, was du eingetragen hast, als Zusammenfassung. Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitszeit und jedes Ereignis mit Datum. Die Grundlage für Berechnung und Analyse.
Juli, August und September einzeln, mit Entgelt und mit der Zahl der Tage, an denen Anspruch bestand.
Zu jedem Ereignis steht, was es bewirkt. Ob es ein Zwölftel kürzt oder den Monat schützt, ob es die Höhe anhebt oder senkt. Dazu die Fundstelle im Tarifvertrag.
Am Schluss die vollständige Rechnung mit allen Faktoren in Zahlen. Bemessungsgrundlage, Bemessungssatz, Zwölftel und Endbetrag.
Alles, was dein Jahr verändert hat
Eingruppierung und Arbeitszeit
Zeiten ohne volles Entgelt
Kostenlos, ohne Anmeldung.
Beispiel: Jahressonderzahlung mit Elternzeit und Krankheit
Gezählt wird im TV-L nicht, wie viel du gearbeitet hast, sondern in wie vielen Kalendermonaten dir gar kein Entgelt zustand. Die Schutzfristen vor und nach der Geburt, die Elternzeit im Geburtsjahr und Monate mit Krankengeldzuschuss nimmt § 20 Abs. 4 davon aus. Die Zeitachse zeigt dir das Monat für Monat, so dass du in der Bezügestelle gezielt nachfragen kannst.
Den Regelfall ohne Besonderheiten findest du für jede Entgeltgruppe und Stufe in der Tabelle der Jahressonderzahlung TV-L.
So zählt der TV-L die zwölf Monate 2026
Nur 5 Monate im Dienst, und trotzdem stehen dir 11/12 zu. Wie hoch ein Zwölftel ist, entscheidet im TV-L deine Entgeltgruppe am 1. September und damit einer von fünf Prozentsätzen.
Kostenlos, ohne Anmeldung.
4 Termine, die deine TV-L Jahressonderzahlung verändern
Bei vier Terminen entscheidet das Datum, ob ein Teil der Jahressonderzahlung wegfällt. Im TV-L kommen zwei Besonderheiten hinzu, die es im TVöD so nicht gibt: Ein Start im September wird schon nach dem ersten vollen Monat bemessen. Eine Höhergruppierung vor dem 1. September kann über eine der Grenzen 8/9a, 11/12 oder 13/14 zu einem niedrigeren Satz führen.
Vereinfacht: das Arbeitsverhältnis besteht am 1. Dezember, und außer dem beschriebenen Termin gibt es jeden Monat Entgelt. Für die Elternzeit gilt außerdem, dass am Tag vor ihrem Beginn Entgelt oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zustand. Gerechnet wird mit der Tabelle des gewählten Jahres und dem Satz, der zu Gruppe und Stufe gehört. Für deinen eigenen Fall ist der volle Rechner da.
TV-L Jahressonderzahlung bei Teilzeit
Bei Teilzeit zählt das Entgelt, das dir in Juli, August und September tatsächlich gezahlt wurde. Wie viele Stunden du im übrigen Jahr gearbeitet hast, spielt für die Höhe keine Rolle. Reduzierst du erst ab Oktober, nimmst du die volle Bemessungsgrundlage mit. Im Beispiel mit E 11 Stufe 3 und einer Senkung auf drei Viertel sind das 2.647,85 € bei Reduzierung ab Juli und 3.530,46 € bei Reduzierung ab Oktober.
Deinen Anteil an einer vollen Stelle berechnet der Rechner aus deinen Stunden und der Wochenarbeitszeit deines Landes.
§ 20 Abs. 3 Satz 1TV-L Jahressonderzahlung bei Höhergruppierung
Höhergruppierung vor dem 1. September
Für den Bemessungssatz zählt die Entgeltgruppe am 1. September. Überschreitet eine Höhergruppierung vor diesem Stichtag eine der Grenzen 8/9a, 11/12 oder 13/14, sinkt der Prozentsatz. Von E 8 nach E 9a fällt er von 88,14 auf 74,35 Prozent, von E 11 nach E 12 von 74,35 auf 46,47 Prozent.
Höhergruppierung nach dem 1. September
Liegt der Wechsel nach dem 1. September, gilt in diesem Jahr noch der Satz der alten Entgeltgruppe. Das höhere Entgelt fließt nur ein, soweit es noch in den Bemessungszeitraum fällt.
Beispiel: von E 8 nach E 9a
Wer zum 1. August von E 8 Stufe 3 nach E 9a Stufe 3 wechselt, hat zwar ein höheres Durchschnittsentgelt, erhält aber 74,35 statt 88,14 Prozent davon. Im Beispiel der Analyse sind das 458,93 € weniger als bei einem Jahr komplett in E 8.
§ 20 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2TV-L Jahressonderzahlung bei Krankheit
Krankheit kürzt die Jahressonderzahlung nur, wenn dir einen ganzen Kalendermonat lang kein Entgelt zustand. Entscheidend ist, was in welchem Monat gezahlt wurde.
Krankheit mit Entgeltfortzahlung
In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung erhältst du Entgeltfortzahlung. Diese Monate zählen voll.
Krankheit mit Krankengeldzuschuss
Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, der Arbeitgeber je nach Beschäftigungszeit einen Krankengeldzuschuss. Monate mit Krankengeldzuschuss kürzen nicht. Das gilt auch, wenn der Zuschuss nur wegen der Höhe des Krankengelds entfällt.
Kalendermonat ganz ohne Entgelt
Stand dir in einem Kalendermonat an keinem Tag Entgelt oder Krankengeldzuschuss zu, wird die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel gekürzt. Das betrifft vor allem lange Erkrankungen nach dem Ende der Zuschusszahlung.
§ 20 Abs. 4 Satz 1 und Satz 3, § 22TV-L Jahressonderzahlung bei Elternzeit und Mutterschutz
Mutterschutz
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt kürzen die Jahressonderzahlung nicht.
Elternzeit im Geburtsjahr
Elternzeit bis zum Ende des Kalenderjahres der Geburt kürzt nicht. Voraussetzung ist, dass dir am Tag vor Beginn der Elternzeit Entgelt oder ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zustand.
Elternzeit im Folgejahr
Ab dem Jahr nach der Geburt kostet jeder Kalendermonat Elternzeit ohne Entgelt ein Zwölftel. Sechs Monate Elternzeit im Folgejahr halbieren die Zahlung, im Beispiel von 3.530,46 € auf 1.765,23 €.
Teilzeit während der Elternzeit
Arbeitest du in der Elternzeit in Teilzeit, steht dir Entgelt zu. Diese Monate kürzen deshalb nicht. Fällt die Teilzeit in den Zeitraum Juli bis September, bestimmt das Teilzeitentgelt die Höhe.
§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und cWas zählt für die TV-L Jahressonderzahlung?
| Situation | Auswirkung |
|---|---|
| Vollzeit das ganze Jahr | volle Zahlung aus dem Durchschnittsentgelt Juli bis September |
| Teilzeit | Entgelt aus Juli bis September bestimmt die Höhe |
| Höhergruppierung | Entgeltgruppe am 1. September bestimmt den Satz |
| Beginn nach dem 31. August | erster voller Kalendermonat ist der Bemessungszeitraum |
| Mutterschutz | keine Kürzung |
| Elternzeit | im Geburtsjahr keine Kürzung, danach ein Zwölftel je Monat ohne Entgelt |
| Krankheit | keine Kürzung bei Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss |
| Kalendermonat ganz ohne Entgelt | Kürzung um ein Zwölftel |
| Ende des Arbeitsverhältnisses vor dem 1. Dezember | kein Anspruch |
Der Rechner ist kostenlos. Aktuell bleibt er nicht von allein.
Der TV-L allein bringt drei Entgelttabellen mit. Jede Tarifrunde ändert sie mehrmals im Jahr. Bevor ein neuer Stand hier rechnet, wird er Zelle für Zelle gegen die Anlage geprüft und an Beispielfällen nachgerechnet. Wenn dir das etwas wert ist, kannst du etwas dalassen. Pflicht ist es nicht.
Der Rechner bleibt in jedem Fall kostenlos und ohne Anmeldung.
Wohin das Geld geht
- TarifpflegeNeue Entgelttabellen werden eingepflegt, sobald sie beschlossen sind, für jedes Tarifgebiet getrennt. Der Rechner bleibt aktuell.
- Kein Banner, keine WerbungDer Betrieb wird aus Trinkgeldern finanziert. Deshalb steht hier nichts, was dich vom Rechnen abhält. Auch in Zukunft nicht.
- Weitere TarifwerkeVKA, Bund und TV-L stehen. TV-H, SuE und Pflege nach TVöD folgen nacheinander. Woran zuerst gearbeitet wird, richtet sich danach, wonach am häufigsten gefragt wird.
- Jede Änderung wird nachgerechnetÜber 2.000 Prüffälle laufen bei jeder Änderung erneut, damit eine neue Entgelttabelle keinen alten Fall kaputt macht. Der unsichtbare Teil der Arbeit und der aufwendigste.
- Hosting und DomainDer Server, auf dem gerechnet wird, sowie die Adresse, unter der du hier gelandet bist. Läuft unsichtbar im Hintergrund und wird trotzdem jeden Monat abgebucht.
- Freiwillig, Betrag frei wählbar.
Wir melden uns, sobald dein Rechner online ist
TV-L, TVöD VKA und TVöD Bund rechnet die Seite schon, jeder unter einer eigenen Adresse. Für die übrigen Tarifwerke kannst du dich eintragen und bekommst eine Nachricht, sobald deiner fertig ist.
So berechnet der Rechner die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L
Formel: durchschnittliches Monatsentgelt Juli bis September × Bemessungssatz × Zwölftel mit Entgeltanspruch. Beispiel: 3.882,23 € × 74,35 % × 11/12 = 2.645,90 €
Weshalb Bemessungsgrundlage mal Satz mal Zwölftel nur im ruhigsten aller Jahre genügt.
Sobald sich im Jahr etwas bewegt, verzweigt sich die Rechnung. Im TV-L beginnt das schon beim Satz: fünf Stufen, eine Ausnahme für E 13Ü und eigene Tabellen für Pflege und Sozial- und Erziehungsdienst.
Diese Wege haben wir auf 362 Entscheidungspunkte und 4.096 Ergebnisformen heruntergebrochen. Jede davon läuft bei jeder Änderung erneut.
Häufige Fragen zur TV-L Jahressonderzahlung
Wie hoch ist die TV-L Jahressonderzahlung 2026?
Das hängt an deiner Entgeltgruppe am 1. September. Der TV-L kennt fünf Sätze: 87,43 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 4, 88,14 Prozent in 5 bis 8, 74,35 Prozent in 9a bis 11, 46,47 Prozent in 12 und 13 und 32,53 Prozent in 14 und 15. Angewandt werden sie auf das Entgelt, das dir in Juli, August und September im Durchschnitt gezahlt wurde. Die Sätze gelten seit dem Kalenderjahr 2022 und sind auch mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 14 unverändert geblieben.
Wann wird die TV-L Jahressonderzahlung ausgezahlt?
Mit dem Tabellenentgelt für November. Der Tarifvertrag erlaubt deinem Arbeitgeber, einen Teil davon schon früher zu zahlen.
Welche Entgeltgruppe zählt für die Jahressonderzahlung?
Maßgeblich ist die Gruppe am 1. September. Wer vorher höhergruppiert wird, bekommt den Satz der neuen Gruppe, auch wenn er niedriger ist. Für E 13Ü entscheidet die Stufe: aus Stufe 2 und 3 gilt der Satz der E 13 mit 46,47 Prozent, aus den Stufen 4 bis 6 der der E 14 mit 32,53 Prozent. E 2Ü rechnet der Rechner wie E 2, E 15Ü wie E 15.
Wie wird die TV-L Jahressonderzahlung berechnet?
Die Rechnung hat drei Faktoren: dein durchschnittliches Monatsentgelt aus Juli, August und September, den Bemessungssatz deiner Entgeltgruppe am 1. September und die Zahl der Monate mit Entgeltanspruch in Zwölfteln. Beispiel: 3.882,23 € × 74,35 % × 11/12 = 2.645,90 €.
Welches Entgelt aus Juli, August und September zählt?
Es zählt das Entgelt, das dir in diesen drei Monaten im Durchschnitt gezahlt wurde. Nicht dazu gehören Entgelt für Überstunden und Mehrarbeit außerhalb des Dienstplans, Leistungszulagen sowie Leistungs- und Erfolgsprämien. Hat dein Arbeitsverhältnis nach dem 31. August begonnen, gilt der erste volle Kalendermonat.
Wie wird die Jahressonderzahlung bei Teilzeit berechnet?
Maßgeblich ist das Entgelt, das in Juli, August und September tatsächlich gezahlt wurde. Reduzierst du erst ab Oktober, bekommst du die Jahressonderzahlung noch aus dem höheren Entgelt. Reduzierst du ab Juli, zählt das Teilzeitentgelt.
Kann eine Höhergruppierung meine Jahressonderzahlung senken?
Ja, und im TV-L häufiger als anderswo. Liegt die Höhergruppierung vor dem 1. September und überschreitet sie eine der Satzgrenzen, sinkt der Prozentsatz. Von E 8 nach E 9a fällt er von 88,14 auf 74,35 Prozent, von E 11 nach E 12 von 74,35 auf 46,47 Prozent. Das höhere Entgelt gleicht das oft nicht aus: Im Beispiel oben bringt der Wechsel von E 8 nach E 9a ab August 458,93 € weniger als ein Jahr ganz in E 8. Liegt der Wechsel nach dem 1. September, zählt für dieses Jahr noch die alte Gruppe.
Was passiert bei Krankheit?
Monate mit Entgeltfortzahlung und mit Krankengeldzuschuss kürzen nicht, auch wenn der Zuschuss nur wegen der Höhe des Krankengelds wegfiel. Erst ein Kalendermonat ganz ohne Entgelt kostet ein Zwölftel.
Was passiert bei Elternzeit und Mutterschutz?
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt kürzen nicht. Elternzeit kürzt bis zum Ende des Geburtsjahres nicht, wenn dir am Tag davor Entgelt oder ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zustand. Ab dem Folgejahr kostet jeder Kalendermonat ohne Entgelt ein Zwölftel.
Was gilt bei einem Arbeitsbeginn im September?
Beginnt dein Arbeitsverhältnis nach dem 31. August, zählt statt Juli bis September der erste volle Kalendermonat. Für den Prozentsatz gilt die Entgeltgruppe deines Einstellungstages. Wer am 1. September anfängt, wird also mit dem September bemessen. Beim TVöD liegt diese Grenze einen Monat später, dort bleibt es bei einem Beginn im September beim Zeitraum Juli bis September. Gekürzt wird in beiden Fällen um jeden Monat davor, in dem kein Entgelt zustand.
Wer hat Anspruch und was gilt bei Kündigung vor dem 1. Dezember?
Anspruch hat, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Endet es vorher, entfällt die Zahlung vollständig, gleich wer gekündigt hat. Für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken gilt § 20 TV-L nicht. Wer bis zum 20. Mai 2006 Altersteilzeit vereinbart hat, erhält die Zahlung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Rentenbezugs vor dem 1. Dezember endet.
Gilt die Jahressonderzahlung auch in der Pflege und im Sozial- und Erziehungsdienst?
Ja, mit eigenen Tabellen: Pflegekräfte werden nach der Anlage C (KR 5 bis KR 17) bezahlt, der Sozial- und Erziehungsdienst nach der Anlage G (S 2 bis S 18). Für den Satz rechnet der Rechner KR 5 und 6 sowie S 2 und 3 mit 87,43 Prozent, KR 7 bis 9 und S 4 bis S 8b mit 88,14 Prozent, KR 10 und 11 sowie S 9 bis S 17 mit 74,35 Prozent, KR 12 bis 14 und S 18 mit 46,47 Prozent und KR 15 bis 17 mit 32,53 Prozent. Diese Zuordnung steht nicht im Wortlaut des § 20; frag im Zweifel deine Bezügestelle.
Gilt der TV-L in Hessen?
Nein. Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag. In allen anderen Ländern gilt der TV-L, Berlin wendet ihn seit 2013 an.
Wie viele Stunden hat eine volle Stelle in meinem Land?
Das legt der TV-L je Land fest. Der Rechner fragt danach, weil sich aus deinen Stunden dein Anteil an einer vollen Stelle ergibt. Nach dem Anhang zu § 6 sind es in Baden-Württemberg und im Saarland 39:30 Stunden, in Bayern 40:06, in Bremen 39:12, in Hamburg und Rheinland-Pfalz 39:00, in Niedersachsen 39:48, in Nordrhein-Westfalen 39:50 und in Schleswig-Holstein 38:42 Stunden. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten 40:00 Stunden, in Berlin 39:24. Bei ständiger Schichtarbeit, in Krankenhäusern und einigen weiteren Bereichen sind es 38:30 Stunden. Gilt bei dir etwas anderes, trägst du die Stunden aus deinem Vertrag selbst ein.
Kann ich die Jahressonderzahlung in freie Tage umwandeln?
Nein. Die Umwandlung in freie Tage, die der TVöD seit 2026 für Bund und Kommunen kennt, gibt es im TV-L nicht. Die Jahressonderzahlung wird vollständig ausgezahlt.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L in E 6?
In E 6 beträgt der Bemessungssatz 2026 88,14 Prozent. Er wird auf dein durchschnittliches Entgelt aus Juli, August und September angewendet.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L in E 8?
In E 8 beträgt der Bemessungssatz 2026 88,14 Prozent. Er wird auf dein durchschnittliches Entgelt aus Juli, August und September angewendet. Wirst du vor dem 1. September nach E 9a höhergruppiert, sinkt der Satz auf 74,35 Prozent.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L in E 9a?
In E 9a beträgt der Bemessungssatz 2026 74,35 Prozent. Er wird auf dein durchschnittliches Entgelt aus Juli, August und September angewendet.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L in E 9b?
In E 9b beträgt der Bemessungssatz 2026 74,35 Prozent. Er wird auf dein durchschnittliches Entgelt aus Juli, August und September angewendet.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L in E 10?
In E 10 beträgt der Bemessungssatz 2026 74,35 Prozent. Er wird auf dein durchschnittliches Entgelt aus Juli, August und September angewendet.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L in E 11?
In E 11 beträgt der Bemessungssatz 2026 74,35 Prozent. Er wird auf dein durchschnittliches Entgelt aus Juli, August und September angewendet. Wirst du vor dem 1. September nach E 12 höhergruppiert, sinkt der Satz auf 46,47 Prozent.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L in E 12?
In E 12 beträgt der Bemessungssatz 2026 46,47 Prozent. Er wird auf dein durchschnittliches Entgelt aus Juli, August und September angewendet.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L in E 13?
In E 13 beträgt der Bemessungssatz 2026 46,47 Prozent. Er wird auf dein durchschnittliches Entgelt aus Juli, August und September angewendet. Für E 13Ü gilt dieser Satz nur aus den Stufen 2 und 3.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L in E 14?
In E 14 beträgt der Bemessungssatz 2026 32,53 Prozent. Er wird auf dein durchschnittliches Entgelt aus Juli, August und September angewendet.
Ihr dürft den Rechner verlinken
Ob Intranet der Hochschule, Mitarbeiterportal der Landesverwaltung, Rundschreiben oder Schwarzes Brett: Verlinken ist ausdrücklich erwünscht, fragen müsst ihr nicht. Mit dieser Adresse landen eure Beschäftigten direkt beim Rechner für den TV-L.
Für Kommunen gilt jahressonderzahlung.com/tvoed-vka, für den Bund jahressonderzahlung.com/tvoed-bund. Wer den Rechner als iFrame einbinden möchte, schreibt uns kurz. Die Jahressonderzahlung je Entgeltgruppe und Stufe steht als Tabelle unter jahressonderzahlung.com/entgelttabelle-tv-l.
jahressonderzahlung.com/tv-l