TV-L 2026 · § 20 TV-L · Anlage B ab 1. April 2026

Jahressonderzahlung TV-L 2026 berechnen

Plane deine Jahressonderzahlung 2026. Bevor du dich für einen Termin entscheidest.

Im Landesdienst entscheidet deine Entgeltgruppe, welcher von fünf Prozentsätzen gilt, und dein Land, wie viele Stunden eine volle Stelle hat. Dazu kommen Termine, die du zum Teil selbst wählst. Hier siehst du, womit du rechnen kannst, wie sich der Betrag aufbaut und ob deine Abrechnung stimmt.

Berechnungen seit Januar
Nach der allgemeinen Tabelle des TV-L liegt deine Jahressonderzahlung brutto im Regelfall zwischen
Spanne über alle Entgeltgruppen, Satz je Gruppe1.673,21 €bis 4.498,88 €
Erwartet im TV-L
1.673,21 €bis 4.498,88 €
Unterschied bis zu
offen

Trag den Bruttobetrag ein, der auf deiner November-Abrechnung als Jahressonderzahlung ausgewiesen ist.

Tarifstand 1.4.2026, zuletzt geprüft am 24.7.2026
Für welches Jahr rechnest du?
4 Termine, die über dein Geld entscheiden

Kostenlos, ohne Anmeldung.

Die Spanne setzt eine volle Stelle voraus, das ganze Jahr 2026 mit Entgelt und ein Arbeitsverhältnis, das am 1.12.2026 noch besteht. Gerechnet wird mit der Anlage B ab 1.4.2026. Der Satz folgt deiner Entgeltgruppe am 1. September: 87,43 Prozent in 1 bis 4, 88,14 Prozent in 5 bis 8, 74,35 Prozent in 9a bis 11, 46,47 Prozent in 12 und 13 und 32,53 Prozent in 14 und 15. Pflege (KR) und Sozial- und Erziehungsdienst (S) rechnet der volle Rechner, Zulagen und Überstunden sind nicht enthalten.

Jahressonderzahlung Analyse

Du sollst nicht raten müssen, was im November kommt

Im November taucht auf deiner Abrechnung eine Zeile mit der Jahressonderzahlung auf, aber keine Erklärung dazu. In den unteren Entgeltgruppen des TV-L geht es um fast 90 Prozent eines Monatsentgelts, in den oberen um ein knappes Drittel. Wie sollst du ohne Rechnung erkennen, ob die Zahl stimmt?

Die Regeln stehen in § 20 TV-L, und sie gleichen denen des TVöD nur auf den ersten Blick. Der Prozentsatz springt in fünf Stufen, bei E 13Ü sogar innerhalb derselben Gruppe. Wer nach dem 31. August anfängt, wird anders bemessen als beim Bund oder bei den Kommunen. Und wie viel eine volle Stelle ist, legt jedes Land selbst fest.

Meist bleibt es beim Blick auf das Vorjahr und der Frage im Kollegium. Das reicht, solange nichts passiert ist. Warst du in Elternzeit, lange krank, bist du von der Pflege in die allgemeine Tabelle gewechselt oder wurdest du im Sommer höhergruppiert, lohnt es sich, den Betrag vor der Auszahlung zu kennen.

Diese Rechnung übernimmt der Rechner für dich, Schritt für Schritt.

Du erhältst dein Jahr mit allen Ereignissen auf einem Blatt, der Jahressonderzahlung Analyse, das du speichern, ausdrucken und abheften kannst. Dort wird dir Monat für Monat erklärt, was zählt und warum. Außerdem wird alles mit dem passenden Paragraphen aus dem Tarifvertrag belegt.

Damit kannst du mühelos zwei Dinge tun, die vorher unklar waren.

  • Deinen Betrag nachvollziehen, bevor du irgendwo nachfragst
  • Dein Jahr beliebig durchspielen und dadurch deine Entscheidungen noch anpassen oder überprüfen

Beachte: Im TV-L entscheidet manchmal schon der Tag deiner Höhergruppierung über den Prozentsatz.

Jahressonderzahlung Analyse · Beispielfall als PDF speichern oder drucken
Jahressonderzahlung 2026
Berechnung nach § 20 TV-L
Erstellt am 27.09.2026
Tarifstand TV-L 2026
Auf Basis eigener Angaben
Deine Jahressonderzahlung 2026ausgezahlt mit dem Entgelt für November 2026
2.645,90 €

Berechnet aus deinem durchschnittlichen Monatsentgelt in Höhe von 3.882,23 €, dem Bemessungssatz von 74,35 % sowie deinem Anspruch von 11 von 12 Zwölfteln. Ohne Kürzung läge die Zahlung bei 2.886,44 €.

Dein Jahr 2026

JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
EntgeltanspruchUnbezahlter Sonderurlaub, Monat gekürztKrank, volle EntgeltfortzahlungKrank mit Krankengeldzuschuss

Deine Angaben

Entgeltgruppe und Stufe bis 31.07.2026E 8, Stufe 3
Entgeltgruppe und Stufe ab 01.08.2026E 9a, Stufe 3
Arbeitszeit39,83 Stunden, Nordrhein-Westfalen
Unbezahlter Sonderurlaub01.02. bis 28.02.2026

Der Bemessungszeitraum, Juli bis September

Juli3.795,52 €31 Tagenoch in E 8
August3.925,58 €31 Tageab jetzt E 9a
September3.925,58 €30 Tageunverändert
Durchschnitt aus 92 Tagen mit Entgeltanspruch3.882,23 €

Wie dein Ergebnis zustande kommt

Februar, unbezahlter Sonderurlaub. Für keinen Tag im Februar stand dir Entgelt zu. Das kostet ein Zwölftel deiner Jahressonderzahlung, hier 240,54 €. (§ 20 Abs. 4 Satz 1)
August, Höhergruppierung. Mit E 9a steigt ab dem 1. August dein Monatsentgelt, und der Durchschnitt aus Juli bis September wächst auf 3.882,23 €. Am 1. September bist du damit aber in der Stufe 9a bis 11, und dort gelten 74,35 statt 88,14 Prozent. Unter dem Strich sinkt die Zahlung. (§ 20 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2)
01
Ergebnis der Auszahlung

Ganz oben steht dein Betrag und der Monat, in dem er ausgezahlt wird. Daneben der Betrag, der ohne Kürzung herausgekommen wäre.

02
Dein Jahr als Zeitstrahl

Zwölf Monate als Balken, jedes Ereignis in eigener Farbe. Du erkennst ohne Rechnen, wann Entgeltanspruch bestand und wann nicht.

03
Deine Angaben

Alles, was du eingetragen hast, als Zusammenfassung. Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitszeit und jedes Ereignis mit Datum. Die Grundlage für Berechnung und Analyse.

04
Bemessungszeitraum

Juli, August und September einzeln, mit Entgelt und mit der Zahl der Tage, an denen Anspruch bestand.

05
Detaillierte Erklärung

Zu jedem Ereignis steht, was es bewirkt. Ob es ein Zwölftel kürzt oder den Monat schützt, ob es die Höhe anhebt oder senkt. Dazu die Fundstelle im Tarifvertrag.

06
Rechenweg und Formel

Am Schluss die vollständige Rechnung mit allen Faktoren in Zahlen. Bemessungsgrundlage, Bemessungssatz, Zwölftel und Endbetrag.

Alles, was dein Jahr verändert hat

Eingruppierung und Arbeitszeit

HöhergruppierungHerabstufungStufenaufstiegTeilzeitArbeitszeit geändertKündigungZulagenZuschlägeRückwirkend anerkanntArbeitgeberwechselBeginn im SeptemberPflege (KR) und Sozialdienst (S)Vollzeit je Land

Zeiten ohne volles Entgelt

MutterschutzElternzeitTeilzeit in ElternzeitKrankengeldzuschussLänger als 6 Wochen krankUnbezahlter SonderurlaubErsatzbemessungszeit
Beispiel

Wie ein Jahr mit Elternzeit und Krankheit gewertet wird

Gezählt wird im TV-L nicht, wie viel du gearbeitet hast, sondern in wie vielen Kalendermonaten dir gar kein Entgelt zustand. Die Schutzfristen vor und nach der Geburt, die Elternzeit im Geburtsjahr und Monate mit Krankengeldzuschuss nimmt § 20 Abs. 4 davon aus. Die Zeitachse zeigt dir das Monat für Monat, so dass du in der Bezügestelle gezielt nachfragen kannst.

Beispielfall

So zählt der TV-L die zwölf Monate 2026

JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
MutterschutzElternzeitTeilzeit in ElternzeitEntgeltanspruchUnbezahlter Sonderurlaub, Monat gekürztKrank, volle EntgeltfortzahlungKrankengeldzuschuss
Nur 5 Monate im Dienst, und trotzdem stehen dir 11/12 zu. Wie hoch ein Zwölftel ist, entscheidet im TV-L deine Entgeltgruppe am 1. September und damit einer von fünf Prozentsätzen.
Meinen Fall durchrechnen

Kostenlos, ohne Anmeldung.

Fallstricke

4 Termine, die deine Jahressonderzahlung verändern

Viermal hängt am Kalender, ob Geld fehlt. Im TV-L kommen zwei Stellen hinzu, die es beim TVöD so nicht gibt: Ein Start im September wird schon nach dem ersten vollen Monat bemessen, und eine Höhergruppierung vor dem 1. September kann über eine der Grenzen 4/5, 8/9a, 11/12 oder 13/14 in einen niedrigeren Satz führen. Beides steht in den häufigen Fragen.

Beispiele berechnen fürJahressonderzahlung, im Regelfall 3.530,46 €
Wann dein Arbeitsverhältnis endet
Gezahlt wird nur, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember noch läuft. Endet es einen Tag früher, bleibt nichts, gleich ob du oder das Land gekündigt hat.
Ende zum 30. November0,00 €
Ende zum 31. Dezember3.530,46 €
Unterschied3.530,46 €
Wann du anfängst
Für die Zwölftelung reicht ein einziger Tag mit Entgelt im Monat. Wer am letzten Tag eines Monats anfängt, hat diesen Monat schon gewonnen.
Eintritt am 1. Februar3.236,25 €
Eintritt am 31. Januar3.530,46 €
Unterschied294,21 €
Wann deine Elternzeit beginnt
Bis zum Jahresende der Geburt ist die Elternzeit geschützt, danach nicht mehr: im Folgejahr kostet jeder Monat ohne Entgelt ein Zwölftel. Gerechnet mit sechs Monaten Elternzeit und anschließender Rückkehr.
Sechs Monate im Folgejahr1.765,23 €
Sechs Monate im Geburtsjahr3.530,46 €
Unterschied1.765,23 €
Ab wann du deine Stunden reduzierst
Für die Höhe zählt nur das Entgelt aus Juli, August und September. Wer seine Stunden erst im Oktober senkt, nimmt die volle Grundlage mit. Gerechnet mit einer Senkung auf drei Viertel.
Reduzierung ab 1. Juli2.647,85 €
Reduzierung ab 1. Oktober3.530,46 €
Unterschied882,61 €

Vereinfacht: das Arbeitsverhältnis besteht am 1. Dezember, und außer dem beschriebenen Termin gibt es jeden Monat Entgelt. Für die Elternzeit gilt außerdem, dass am Tag vor ihrem Beginn Entgelt oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zustand. Gerechnet wird mit der Tabelle des gewählten Jahres und dem Satz, der zu Gruppe und Stufe gehört. Für deinen eigenen Fall ist der volle Rechner da.

Unterstützen

Der Rechner ist kostenlos. Aktuell bleibt er nicht von allein.

Der TV-L allein bringt drei Entgelttabellen mit, und jede Tarifrunde ändert sie mehrmals im Jahr. Bevor ein neuer Stand hier rechnet, wird er Zelle für Zelle gegen die Anlage geprüft und an Beispielfällen nachgerechnet. Wenn dir das etwas wert ist, kannst du etwas dalassen. Pflicht ist es nicht.

Der Rechner bleibt in jedem Fall kostenlos und ohne Anmeldung.

Wohin das Geld geht

DeinBeitrag
  1. TarifpflegeNeue Entgelttabellen werden eingepflegt, sobald sie beschlossen sind, für jedes Tarifgebiet getrennt. Der Rechner bleibt aktuell.
  2. Kein Banner, keine WerbungDer Betrieb wird aus Trinkgeldern finanziert. Deshalb steht hier nichts, was dich vom Rechnen abhält. Auch in Zukunft nicht.
  3. Weitere TarifwerkeVKA, Bund und TV-L stehen. TV-H, SuE und Pflege nach TVöD folgen nacheinander. Woran zuerst gearbeitet wird, richtet sich danach, wonach am häufigsten gefragt wird.
  4. Jede Änderung wird nachgerechnetÜber 2.000 Prüffälle laufen bei jeder Änderung erneut, damit eine neue Entgelttabelle keinen alten Fall kaputt macht. Der unsichtbare Teil der Arbeit und der aufwendigste.
  5. Hosting und DomainDer Server, auf dem gerechnet wird, sowie die Adresse, unter der du hier gelandet bist. Läuft unsichtbar im Hintergrund und wird trotzdem jeden Monat abgebucht.
  6. Freiwillig, Betrag frei wählbar.

Quellen und Rechenweg

So rechnet der TV-L-Rechner deine Jahressonderzahlung

Weshalb Bemessungsgrundlage mal Satz mal Zwölftel nur im ruhigsten aller Jahre genügt.

Sobald sich im Jahr etwas bewegt, verzweigt sich die Rechnung. Im TV-L beginnt das schon beim Satz: fünf Stufen, eine Ausnahme für E 13Ü und eigene Tabellen für Pflege und Sozial- und Erziehungsdienst.

274
belegte Kombinationen aus Entgeltgruppe und Stufe in Anlage B, C und G. Leer bleiben unter anderem E 1 und E 13Ü in Stufe 1 und die Pflegegruppen ab KR 7 in Stufe 1
12
Lebensereignisse, frei kombinierbar und auf den Tag genau datierbar
8
Zustände, die ein einzelner Kalendertag annehmen kann, vom vollen Anspruch bis zum Krankengeld ohne Zuschuss
Eingabe
274Entgeltgruppe mal Stufe
×
12Lebensereignisse
×
66.795Zeiträume je Ereignis
=
3,8 Bio.mögliche Eingaben
Drei Ebenen, die gleichzeitig laufen
4.096Kürzungsmuster über zwölf Monate
6Wege zur Bemessungsgrundlage
8Zustände je Kalendertag

Diese Wege haben wir auf 362 Prüfungen und 4.096 Ergebnisformen heruntergebrochen. Jede davon läuft bei jeder Änderung erneut.

Für Arbeitgeber

Ganze Dienststellen statt einzelner Fälle?

Für Bezügestellen und Personalverwaltungen der Länder gibt es den Rechner mit Stapelprüfung, allen drei Tabellen des TV-L und der Arbeitszeit eures Landes, auch im eigenen Netz betrieben. Personaldaten bleiben bei euch.

Für Arbeitgeber ansehen
FAQ

Häufige Fragen zur Jahressonderzahlung im TV-L

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L?

Das hängt an deiner Entgeltgruppe am 1. September. Der TV-L kennt fünf Sätze: 87,43 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 4, 88,14 Prozent in 5 bis 8, 74,35 Prozent in 9a bis 11, 46,47 Prozent in 12 und 13 und 32,53 Prozent in 14 und 15. Angewandt werden sie auf das Entgelt, das dir in Juli, August und September im Durchschnitt gezahlt wurde. Die Sätze gelten seit dem Kalenderjahr 2022 und sind auch mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 14 unverändert geblieben.

§ 20 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1
Welche Entgeltgruppe zählt, und was ist mit E 13Ü?

Maßgeblich ist die Gruppe am 1. September. Wer vorher höhergruppiert wird, bekommt den Satz der neuen Gruppe, auch wenn er niedriger ist. Für E 13Ü entscheidet die Stufe: aus Stufe 2 und 3 gilt der Satz der E 13 mit 46,47 Prozent, aus den Stufen 4 bis 6 der der E 14 mit 32,53 Prozent. E 2Ü rechnet der Rechner wie E 2, E 15Ü wie E 15.

§ 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2
Kann eine Höhergruppierung meine Jahressonderzahlung senken?

Ja, und im TV-L häufiger als anderswo. Liegt die Höhergruppierung vor dem 1. September und überschreitet sie eine der Satzgrenzen, sinkt der Prozentsatz. Von E 8 nach E 9a fällt er von 88,14 auf 74,35 Prozent, von E 11 nach E 12 von 74,35 auf 46,47 Prozent. Das höhere Entgelt gleicht das oft nicht aus: Im Beispiel oben bringt der Wechsel von E 8 nach E 9a ab August 458,93 € weniger als ein Jahr ganz in E 8. Liegt der Wechsel nach dem 1. September, zählt für dieses Jahr noch die alte Gruppe.

§ 20 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2
Wer hat Anspruch, und für wen gilt § 20 TV-L nicht?

Anspruch hat, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, gleich wer vorher gekündigt hat. Der TV-L gilt in allen Ländern außer Hessen, das einen eigenen Tarifvertrag hat; Berlin wendet ihn seit 2013 an. Für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken gilt § 20 TV-L nicht. Wer bis zum 20. Mai 2006 Altersteilzeit vereinbart hat, erhält die Zahlung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Rentenbezugs vor dem 1. Dezember endet.

§ 20 Abs. 1 und Abs. 6, § 41 Nr. 15
Wann wird ausgezahlt?

Mit dem Tabellenentgelt für November. Der Tarifvertrag erlaubt deinem Arbeitgeber, einen Teil davon schon früher zu zahlen.

§ 20 Abs. 5
Ich fange im September an. Wie wird gerechnet?

Beginnt dein Arbeitsverhältnis nach dem 31. August, zählt statt Juli bis September der erste volle Kalendermonat, und für den Prozentsatz gilt die Entgeltgruppe deines Einstellungstages. Wer am 1. September anfängt, wird also mit dem September bemessen. Beim TVöD liegt diese Grenze einen Monat später, dort bleibt es bei einem Beginn im September beim Zeitraum Juli bis September. Gekürzt wird in beiden Fällen um jeden Monat davor, in dem kein Entgelt zustand.

§ 20 Abs. 3 Satz 3
Gilt das auch in der Pflege und im Sozial- und Erziehungsdienst?

Ja, mit eigenen Tabellen: Pflegekräfte werden nach der Anlage C (KR 5 bis KR 17) bezahlt, der Sozial- und Erziehungsdienst nach der Anlage G (S 2 bis S 18). Für den Satz rechnet der Rechner KR 5 und 6 sowie S 2 und 3 mit 87,43 Prozent, KR 7 bis 9 und S 4 bis S 8b mit 88,14 Prozent, KR 10 und 11 sowie S 9 bis S 17 mit 74,35 Prozent, KR 12 bis 14 und S 18 mit 46,47 Prozent und KR 15 bis 17 mit 32,53 Prozent. Diese Zuordnung steht nicht im Wortlaut des § 20; frag im Zweifel deine Bezügestelle.

Anlagen C und G
Kürzen Elternzeit, Mutterschutz oder eine lange Krankheit?

Nicht, solange eine der Ausnahmen greift. Die Schutzfristen vor und nach der Geburt kürzen nicht. Elternzeit kürzt bis zum Ende des Geburtsjahres nicht, wenn dir am Tag davor Entgelt oder ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zustand. Bei Krankheit zählen die Monate mit Entgeltfortzahlung und mit Krankengeldzuschuss, auch wenn der Zuschuss nur wegen der Höhe des Krankengelds wegfiel. Erst ein Kalendermonat ganz ohne Entgelt kostet ein Zwölftel.

§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c, Satz 3
Wie viele Stunden hat eine volle Stelle in meinem Land?

Das legt der TV-L je Land fest, und der Rechner fragt danach, weil sich aus deinen Stunden dein Anteil an einer vollen Stelle ergibt. Nach dem Anhang zu § 6 sind es in Baden-Württemberg und im Saarland 39,5 Stunden, in Bayern 40,1, in Bremen 39,2, in Hamburg und Rheinland-Pfalz 39, in Niedersachsen 39,8, in Nordrhein-Westfalen 39,83 und in Schleswig-Holstein 38,7 Stunden. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten 40 Stunden, in Berlin 39,4. Bei ständiger Schichtarbeit, in Krankenhäusern und einigen weiteren Bereichen sind es 38,5 Stunden. Gilt bei dir etwas anderes, trägst du die Stunden aus deinem Vertrag selbst ein.

§ 6 Abs. 1 und Anhang zu § 6
Kann ich statt Geld freie Tage nehmen?

Nein. Die Umwandlung in freie Tage, die der TVöD seit 2026 für Bund und Kommunen kennt, gibt es im TV-L nicht. Die Jahressonderzahlung wird vollständig ausgezahlt.

§ 20 TV-L
Für Personalstellen und Personalräte

Ihr dürft den Rechner verlinken

Ob Intranet der Hochschule, Mitarbeiterportal der Landesverwaltung, Rundschreiben oder Schwarzes Brett: Verlinken ist ausdrücklich erwünscht, fragen müsst ihr nicht. Mit dieser Adresse landen eure Beschäftigten direkt beim Rechner für den TV-L.

Für Kommunen gilt jahressonderzahlung.com/tvoed-vka, für den Bund jahressonderzahlung.com/tvoed-bund. Wer den Rechner als iFrame einbinden möchte, schreibt uns kurz.

Link zum Kopierenjahressonderzahlung.com/tv-l

Deine Eingaben gehen zur Berechnung an unseren Server und werden dort nicht gespeichert. Was dabei geschieht, steht in der Datenschutzerklärung . Das Ergebnis ist eine unverbindliche Information und ersetzt weder eine arbeitsrechtliche Prüfung noch eine Rechtsberatung. Die Verantwortung für die Entgeltabrechnung bleibt beim Arbeitgeber. Maßgeblich ist allein der Tarifvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung. Gerechnet wird mit der Anlage A des jeweiligen Tarifgebiets, Stand ab 1. Mai 2026.