TVöD Bund 2026 · § 20 TVöD · Anlage A ab 1. Mai 2026
Jahressonderzahlung TVöD Bund 2026 berechnen
Plane deine Jahressonderzahlung 2026. Bevor du dich für einen Termin entscheidest.
Beim Bund hängt die Jahressonderzahlung an zwei Dingen: an Terminen, die du zum Teil selbst in der Hand hast, und an deiner Entgeltgruppe. Denn anders als bei den Kommunen ist der Bemessungssatz gestaffelt. Hier siehst du, was dich erwartet, woraus sich der Betrag zusammensetzt und ob die Abrechnung dazu passt.
Trag den Bruttobetrag ein, der auf deiner November-Abrechnung als Jahressonderzahlung ausgewiesen ist.
Kostenlos, ohne Anmeldung.
Der Betrag gilt für Vollzeit und durchgehende Beschäftigung im Jahr 2026 und Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1.12.2026. Grundlage ist die Anlage A (Bund) ab 1.5.2026. Der Bemessungssatz richtet sich nach deiner Entgeltgruppe am 1. September: 95 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 8, 90 Prozent in 9a bis 12, 75 Prozent in 13 bis 15. Zulagen, Wechselschicht und Überstunden sind nicht enthalten.
Du sollst nicht raten müssen, was im November kommt
Auf deiner Abrechnung steht im November eine Position und ein Betrag. Woraus dieser Betrag entstanden ist, steht dort nicht. Dabei geht es beim Bund um bis zu 95 % deines Monatsentgelts als Weihnachtsgeld. Woher sollst du auf Anhieb wissen, ob alles passt?
Die Regeln dazu stehen im TVöD Bund, verteilt über mehrere Paragraphen, Absätze und Protokollerklärungen, die aufeinander verweisen. Und sie sind nicht dieselben wie bei den Kommunen: beim Bund hängt schon der Prozentsatz an deiner Entgeltgruppe, und die Fundstellen liegen einen Absatz weiter hinten, weil § 20 Abs. 3 hier nicht weggefallen ist.
Also machst du, was fast alle machen. Du vergleichst mit dem Vorjahr, fragst eine Kollegin, rechnest im Kopf und bleibst mit dem Gefühl zurück, dass es schon passen wird. Wenn du im selben Jahr in Elternzeit warst, länger krank warst, die Behörde gewechselt hast oder höhergruppiert wurdest, wäre es doch gut, bereits vor der Auszahlung zu wissen, womit du rechnen kannst.
Dieses Hin und Her aus Abhängigkeiten und Ungewissheit nimmt dir der Rechner ab.
Du erhältst dein Jahr mit allen Ereignissen auf einem Blatt, der Jahressonderzahlung Analyse, das du speichern, ausdrucken und abheften kannst. Dort wird dir Monat für Monat erklärt, was zählt und warum. Außerdem wird alles mit dem passenden Paragraphen aus dem Tarifvertrag belegt.
Damit kannst du mühelos zwei Dinge tun, die vorher unklar waren.
- Deinen Betrag nachvollziehen, bevor du irgendwo nachfragst
- Dein Jahr beliebig durchspielen und dadurch deine Entscheidungen noch anpassen oder überprüfen
Beachte: Oft ist bereits ein einziger Tag ausschlaggebend.
Berechnet aus deinem durchschnittlichen Monatsentgelt in Höhe von 4.618,80 €, dem Bemessungssatz von 90 % sowie deinem Anspruch von 11 von 12 Zwölfteln. Ohne Kürzung läge die Zahlung bei 4.156,92 €.
Dein Jahr 2026
Deine Angaben
Der Bemessungszeitraum, Juli bis September
Wie dein Ergebnis zustande kommt
Ganz oben steht dein Betrag und der Monat, in dem er ausgezahlt wird. Daneben der Betrag, der ohne Kürzung herausgekommen wäre.
Zwölf Monate als Balken, jedes Ereignis in eigener Farbe. Du erkennst ohne Rechnen, wann Entgeltanspruch bestand und wann nicht.
Alles, was du eingetragen hast, als Zusammenfassung. Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitszeit und jedes Ereignis mit Datum. Die Grundlage für Berechnung und Analyse.
Juli, August und September einzeln, mit Entgelt und mit der Zahl der Tage, an denen Anspruch bestand.
Zu jedem Ereignis steht, was es bewirkt. Ob es ein Zwölftel kürzt oder den Monat schützt, ob es die Höhe anhebt oder senkt. Dazu die Fundstelle im Tarifvertrag.
Am Schluss die vollständige Rechnung mit allen Faktoren in Zahlen. Bemessungsgrundlage, Bemessungssatz, Zwölftel und Endbetrag.
Alles, was dein Jahr verändert hat
Eingruppierung und Arbeitszeit
Zeiten ohne volles Entgelt
Umwandlung nach § 29a
Kostenlos, ohne Anmeldung.
Fünf Monate gearbeitet, elf Zwölftel Anspruch
Der Tarifvertrag kürzt nicht nach geleisteter Arbeit, sondern nach Kalendermonaten ohne Entgeltanspruch, und er nimmt Mutterschutz, Elternzeit im Geburtsjahr und Zeiten mit Krankengeldzuschuss ausdrücklich davon aus. Statt einer nackten Summe bekommst du dein Jahr deshalb als Zeitachse: welcher Monat voll zählt, welcher geschützt ist, welcher kürzt. Genau die Darstellung, mit der du in deiner Personalstelle nachfragen kannst.
So wertet der TVöD Bund jeden Monat 2026
Obwohl du nur 5 Monate gearbeitet hast, stehen dir trotzdem 11/12 der Jahressonderzahlung zu. Wovon 11/12 gerechnet wird, entscheidet beim Bund deine Entgeltgruppe am 1. September.
Kostenlos, ohne Anmeldung.
4 Termine, die deine Jahressonderzahlung verändern
An vier Stellen entscheidet allein das Datum über mehrere hundert oder tausend Euro. Wer den Termin selbst wählen kann, sollte den Unterschied kennen. Beim Bund kommt eine fünfte Frage hinzu, die kein Datum ist: ob deine Zeit beim vorigen Arbeitgeber mitzählt. Die Antwort darauf steht weiter unten in den häufigen Fragen.
Vereinfachte Beispiele, jeweils unter der Annahme, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember bestand und ansonsten durchgehend Entgeltanspruch bestand. Beim Elternzeitbeispiel gilt zusätzlich, dass am Tag vor Antritt Entgeltanspruch bestand. Gerechnet wird mit der Anlage A (Bund) und dem Bemessungssatz der gewählten Entgeltgruppe. Dein tatsächlicher Fall kann abweichen, dafür ist der volle Rechner da.
Der Rechner ist kostenlos. Aktuell bleibt er nicht von allein.
Jede Tarifrunde bringt neue Entgelttabellen, und der Bund hat eine eigene. Jede Änderung muss geprüft sowie gegen Beispielfälle nachgerechnet werden, bevor sie hier landet. Wenn dir der Rechner geholfen hat, kannst du etwas dalassen. Musst du nicht.
Der Rechner bleibt in jedem Fall kostenlos und ohne Anmeldung.
Wohin das Geld geht
- TarifpflegeNeue Entgelttabellen werden eingepflegt, sobald sie beschlossen sind, für jedes Tarifgebiet getrennt. Der Rechner bleibt aktuell.
- Kein Banner, keine WerbungDer Betrieb wird aus Trinkgeldern finanziert. Deshalb steht hier nichts, was dich vom Rechnen abhält. Auch in Zukunft nicht.
- Weitere TarifwerkeVKA und Bund stehen. TV-L, SuE sowie Pflege entstehen nacheinander. Woran zuerst gearbeitet wird, richtet sich danach, wonach am häufigsten gefragt wird.
- Jede Änderung wird nachgerechnetÜber 2.000 Prüffälle laufen bei jeder Änderung erneut, damit eine neue Entgelttabelle keinen alten Fall kaputt macht. Der unsichtbare Teil der Arbeit und der aufwendigste.
- Hosting und DomainDer Server, auf dem gerechnet wird, sowie die Adresse, unter der du hier gelandet bist. Läuft unsichtbar im Hintergrund und wird trotzdem jeden Monat abgebucht.
- Freiwillig, Betrag frei wählbar.
Wir melden uns, sobald dein Rechner online ist
Den TVöD Bund und den TVöD VKA rechnet die Seite bereits, für beide gibt es eine eigene Adresse. Die weiteren Tarifwerke entstehen nacheinander. Trag dich jetzt auf die Warteliste ein, dann bekommst du genau für dein Tarifwerk eine Nachricht.
Warum ein Dreisatz nicht reicht
Bemessungsgrundlage mal Bemessungssatz mal Zwölftel. So einfach ist es in genau einem Fall: wenn im ganzen Jahr nichts passiert ist. Beim Bund steht schon der Satz nicht fest, er hängt an deiner Entgeltgruppe am 1. September.
Diese Wege haben wir auf 362 Prüfungen und 4.096 Ergebnisformen heruntergebrochen. Jede davon läuft bei jeder Änderung erneut.
Häufige Fragen zur Jahressonderzahlung im TVöD Bund
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD Bund?
Der Bemessungssatz ist beim Bund nach Entgeltgruppe gestaffelt: 95 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 8, 90 Prozent in 9a bis 12 und 75 Prozent in 13 bis 15. Er gilt für das Entgelt, das dir in Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wurde. Bei den Kommunen sind es einheitlich 85 Prozent, in den oberen Gruppen fällt die Zahlung beim Bund also niedriger aus, in den unteren höher.
§ 20 Abs. 3 Sätze 1 und 2Welche Entgeltgruppe zählt für den Prozentsatz?
Die am 1. September. Wirst du bis zu diesem Tag höhergruppiert, gilt die neue Gruppe, und beim Bund verschiebt das zugleich den Prozentsatz. Der Sprung von E 8 nach E 9a kostet deshalb zehn Prozentpunkte, der von E 12 nach E 13 weitere fünfzehn. Beginnt dein Arbeitsverhältnis erst nach dem 1. September, zählt die Entgeltgruppe an seinem ersten Tag. Die Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü ordnen sich ein wie die Gruppen, aus denen sie hervorgegangen sind: 2Ü zu den 95 Prozent, 15Ü zu den 75.
§ 20 Abs. 3 Satz 2, Niederschriftserklärung Nr. 18Wer hat überhaupt Anspruch?
Wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Endet dein Arbeitsverhältnis vorher, entsteht kein Anspruch, unabhängig davon, wie lange du im Jahr gearbeitet hast oder wer gekündigt hat.
§ 20 Abs. 1Wann wird ausgezahlt?
Zusammen mit dem Entgelt für November. Beginnt dein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember, wird die anteilige Jahressonderzahlung mit dem Dezemberentgelt ausgezahlt, weil sich die Höhe erst daraus ergibt. Von der Möglichkeit, einen Teilbetrag früher auszuzahlen, macht der Bund ausdrücklich keinen Gebrauch.
§ 20 Abs. 5 Satz 1Ich wechsle die Behörde. Fange ich bei null an?
Nein. Der Bund gilt als ein Arbeitgeber. Ein Wechsel zwischen Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist kein Arbeitgeberwechsel, deine Zeit läuft durch. Ein Wechsel in die mittelbare Bundesverwaltung ist dagegen ein Arbeitgeberwechsel. Bei den Kommunen ist jeder Arbeitgeber ein eigener, dort kürzt jeder Wechsel.
§ 20 Abs. 4 Satz 1Zählt meine Zeit bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber mit?
Für die Höhe zählt allein das Arbeitsverhältnis, das am 1. Dezember besteht. Für die Zwölftelung kann eine Vorbeschäftigung beim Bund dagegen berücksichtigt werden, und zwar deutlich weiter als bei einer einzelnen Kommune: bei der mittelbaren Bundesverwaltung, bei institutionellen Zuwendungsempfängern des Bundes, bei Fraktionen des Bundestags oder eines Landtags, bei jedem Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD, bei anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern wie einem Land im Bereich TV-L, und bei privatrechtlichen Arbeitgebern, die den TVöD oder einen vergleichbaren Tarifvertrag anwenden.
Wichtig: Das ist eine übertarifliche Verwaltungsregelung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, kein tariflicher Anspruch. Frag deine Personalstelle, ob sie in deinem Fall angewandt wird.
Rundschreiben des BMI vom 22.12.2017, übertariflichIch war vorher verbeamtet. Was bedeutet das?
Für jeden Kalendermonat, in dem dir in einem vorangegangenen Beamtenverhältnis an allen Tagen Besoldung zustand, vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel. Beim Bund ist der Statuswechsel zwischen Beamtenverhältnis und Tarifbeschäftigung häufiger als anderswo, deshalb steht der Fall hier eigens.
§ 20 Abs. 4 Satz 1Kürzen Elternzeit, Mutterschutz oder eine lange Krankheit?
Diese drei Ausnahmen sind beim Bund und bei den Kommunen wortgleich. Elternzeit kürzt im Kalenderjahr der Geburt nicht, wenn am Tag vor Antritt Entgeltanspruch bestand; ab dem folgenden Kalenderjahr kostet jeder volle Monat ohne Entgeltanspruch ein Zwölftel. Monate mit einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz kürzen nicht. Monate mit Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss kürzen ebenfalls nicht, und zwar auch dann, wenn der Zuschuss nur wegen der Höhe des Krankengelds nicht gezahlt wurde.
§ 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1b, 1c und Nr. 2Welche Entgeltbestandteile zählen mit?
Das gezahlte Monatsentgelt einschließlich der laufenden Zulagen: Wechselschicht- und Schichtzulage, Rufbereitschaftspauschalen, im Dienstplan vorgesehene Überstunden und Mehrarbeit, der Zuschlag für Erhöhungsstunden und auch die Zulage für vorübergehend höherwertige Tätigkeit. Der Ausschlusskatalog ist abschließend und nennt nur Entgelt für Überstunden und Mehrarbeit, Leistungszulagen sowie Leistungs- und Erfolgsprämien.
Die Zulage für höherwertige Tätigkeit ändert allerdings nicht den Prozentsatz: dafür zählt deine tatsächliche Eingruppierung am 1. September.
§ 20 Abs. 3 Satz 1Kann ich statt Geld freie Tage bekommen?
Beim Bund heißt das Zeit-statt-Geld-Wahlmodell. Anspruchsberechtigt bist du, wenn dir im laufenden Kalenderjahr mindestens fünf Zwölftel der Jahressonderzahlung zustehen. Die Zahl der Tauschtage darf deine wöchentlichen Arbeitstage nicht übersteigen, höchstens sind es drei; wer an zwei Tagen in der Woche arbeitet, kann also nur zwei Tage tauschen. Der Antrag muss bis zum 1. September in Textform vorliegen, maßgeblich sind die Verhältnisse an diesem Tag. Nicht genommene Tage verfallen und werden bis spätestens 31. März des Folgejahres in Geld ausgeglichen. Bei den Kommunen gibt es dafür keinen Ausgleich, dort verfallen sie ersatzlos.
§ 29a BundIhr dürft den Rechner verlinken
Im Intranet, im Personalportal, im Rundschreiben oder im Aushang. Wir freuen uns darüber, eine Rückfrage braucht es nicht. Nutzt bitte diese Adresse, dann landen eure Beschäftigten unmittelbar im Rechner für den Bund und nicht in dem für die Kommunen.
Für den kommunalen Bereich führt jahressonderzahlung.com/tvoed-vka zur passenden Fassung. TV-L und die übrigen Tarifwerke bekommen eigene Adressen, sobald sie fertig sind. Eine Einbettung als iFrame ist ebenfalls möglich, schreibt uns dazu kurz.
jahressonderzahlung.com/tvoed-bund