TVöD Bund 2026 · § 20 TVöD · Anlage A ab 1. Mai 2026

Jahressonderzahlung TVöD Bund 2026 berechnen

Der Bemessungssatz beträgt 2026 beim Bund 95 % in E 1 bis E 8, 90 % in E 9a bis E 12 und 75 % in E 13 bis E 15. Wie viel du bekommst, hängt außerdem von deinem Entgelt in Juli, August und September ab und davon, ob dein Jahr Monate ohne Entgeltanspruch hatte.

Plane deine Jahressonderzahlung 2026, bevor du dich für einen Termin entscheidest. Oder prüf, ob der Betrag auf deiner November-Abrechnung stimmt. Beim Bund hängt die Zahlung an deiner Entgeltgruppe und an Terminen, die du zum Teil selbst in der Hand hast.

Berechnungen seit Januar
Im Regelfall kannst du im TVöD Bund 2026 mit dieser Jahressonderzahlung rechnen (brutto):
Spanne über alle Entgeltgruppen, Satz je Gruppe2.416,37 €bis 6.210,16 €
Erwartet im TVöD Bund
2.416,37 €bis 6.210,16 €
Unterschied bis zu
offen

Trag den Bruttobetrag ein, der auf deiner November-Abrechnung als Jahressonderzahlung ausgewiesen ist.

Tarifstand 1.5.2026, zuletzt geprüft am 24.7.2026
Für welches Jahr rechnest du?
4 Termine, die über dein Geld entscheiden

Kostenlos, ohne Anmeldung.

Der Betrag gilt für Vollzeit und durchgehende Beschäftigung im Jahr 2026 und Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1.12.2026. Grundlage ist die Anlage A (Bund) ab 1.5.2026. Der Bemessungssatz richtet sich nach deiner Entgeltgruppe am 1. September: 95 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 8, 90 Prozent in 9a bis 12, 75 Prozent in 13 bis 15. Zulagen, Wechselschicht und Überstunden sind nicht enthalten.

Jahressonderzahlung TVöD Bund 2026 auf einen Blick

Anspruch
Arbeitsverhältnis am 1. Dezember 2026
Bemessungszeitraum
Juli, August und September
Bemessungssatz
95 %, 90 % oder 75 % je nach Entgeltgruppe
Maßgebliche Entgeltgruppe
die am 1. September
Kürzung
ein Zwölftel für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch
Auszahlung
mit dem Entgelt für November 2026
Entgelttabelle
Anlage A (Bund) ab 1. Mai 2026
Umgangssprachlich
Weihnachtsgeld

Bemessungssatz 2026 nach Entgeltgruppe

EntgeltgruppeBemessungssatz 2026
E 1 bis E 8 (einschließlich E 2Ü)95 %
E 9a bis E 1290 %
E 13 bis E 15 (einschließlich E 15Ü)75 %

Maßgeblich ist deine Entgeltgruppe am 1. September. Beginnt dein Arbeitsverhältnis erst später, zählt die Entgeltgruppe an seinem ersten Tag. Bei den Kommunen (TVöD VKA) gilt einheitlich 85 %.

§ 20 Abs. 3 Satz 2, Niederschriftserklärung Nr. 18

Warum der 1. September beim Bund so wichtig ist

Eine Höhergruppierung bis zum 1. September hebt deine Bemessungsgrundlage. Sie kann aber zugleich den Prozentsatz senken, wenn du dabei in eine andere Staffel wechselst. Von E 8 nach E 9a sinkt der Satz von 95 auf 90 Prozent, von E 12 nach E 13 von 90 auf 75 Prozent. Innerhalb von E 9a bis E 12 bleibt er gleich.

Wann wird die Jahressonderzahlung 2026 ausgezahlt?

Mit dem Entgelt für November 2026. Beginnt dein Arbeitsverhältnis erst am 1. Dezember, kommt die anteilige Zahlung mit dem Dezemberentgelt.

§ 20 Abs. 5 Satz 1

So wird die Jahressonderzahlung beim TVöD Bund berechnet

Durchschnittliches Entgelt aus Juli, August und September × Bemessungssatz deiner Entgeltgruppe × Zwölftel mit Anspruch = Jahressonderzahlung

Beispiel aus der Analyse unten: 4.618,80 € × 90 % × 11/12 = 3.810,51 €. Ohne den Monat unbezahlten Sonderurlaub wären es 4.156,92 €.

Die Formel stimmt ohne Weiteres nur, wenn in deinem Jahr nichts Besonderes passiert ist. Elternzeit, lange Krankheit, unbezahlter Sonderurlaub, Teilzeit, ein Eintritt im Laufe des Jahres oder eine Höhergruppierung verändern einzelne Faktoren. Welche das bei dir sind, zeigt dir die Jahressonderzahlung Analyse Monat für Monat.

Jahressonderzahlung Analyse

Du sollst nicht raten müssen, was im November kommt

Auf deiner Abrechnung steht im November eine Position und ein Betrag. Woraus dieser Betrag entstanden ist, steht dort nicht. Dabei geht es beim Bund um bis zu 95 % deines Monatsentgelts als Weihnachtsgeld. Woher sollst du auf Anhieb wissen, ob alles passt?

Die Regeln dazu stehen im TVöD Bund, verteilt über mehrere Paragraphen, Absätze und Protokollerklärungen, die aufeinander verweisen. Und sie sind nicht dieselben wie bei den Kommunen. Beim Bund hängt schon der Prozentsatz an deiner Entgeltgruppe. Die Fundstellen liegen außerdem einen Absatz weiter hinten, weil § 20 Abs. 3 hier nicht weggefallen ist.

Also machst du, was fast alle machen. Du vergleichst mit dem Vorjahr, fragst eine Kollegin, rechnest im Kopf und bleibst mit dem Gefühl zurück, dass es schon passen wird. Wenn du im selben Jahr in Elternzeit warst, länger krank warst, die Behörde gewechselt hast oder höhergruppiert wurdest, wäre es doch gut, bereits vor der Auszahlung zu wissen, womit du rechnen kannst.

Dieses Hin und Her aus Abhängigkeiten und Ungewissheit nimmt dir der Rechner ab.

Du erhältst dein Jahr mit allen Ereignissen auf einem Blatt: deine Jahressonderzahlung Analyse. Du kannst sie speichern, ausdrucken und abheften. Monat für Monat steht dort, was zählt und warum, jeweils belegt mit dem passenden Paragraphen aus dem Tarifvertrag.

Damit kannst du zwei Dinge tun, die vorher unklar waren:

  • Deinen Betrag nachvollziehen, bevor du irgendwo nachfragst
  • Dein Jahr beliebig durchspielen und dadurch deine Entscheidungen noch anpassen oder überprüfen

Beachte: Oft ist bereits ein einziger Tag ausschlaggebend.

Jahressonderzahlung Analyse · Beispielfall als PDF speichern oder drucken
Jahressonderzahlung 2026
Berechnung nach § 20 TVöD Bund
Erstellt am 21.08.2026
Tarifstand TVöD Bund 2026
Auf Basis eigener Angaben
Deine Jahressonderzahlung 2026ausgezahlt mit dem Entgelt für November 2026
3.810,51 €

Berechnet aus deinem durchschnittlichen Monatsentgelt in Höhe von 4.618,80 €, dem Bemessungssatz von 90 % sowie deinem Anspruch von 11 von 12 Zwölfteln. Ohne Kürzung läge die Zahlung bei 4.156,92 €.

Dein Jahr 2026
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
EntgeltanspruchUnbezahlter Sonderurlaub, Monat gekürztKrank, volle EntgeltfortzahlungKrank mit Krankengeldzuschuss
ZeitraumEintragEntgeltMonateHöhe
01.01.2026 bis 30.04.2026E 9b, Stufe 339:00 Wochenstunden, 100 Prozent einer Vollzeitstelle4.150,81 €im Monat
01.02.2026 bis 28.02.2026Unbezahlter Sonderurlaubkürzt Monate
01.05.2026 bis 31.07.2026E 9b, Stufe 3, Tariferhöhungab dem 01.05.2026 um 2,8 Prozent4.267,03 €im Monat
01.08.2026 bis 31.12.2026E 10, Stufe 339:00 Wochenstunden, 100 Prozent einer Vollzeitstelle4.794,69 €im Monat
ab 01.08.2026Höhergruppierung auf E 10, Stufe 3erhöht die JSZ
01.10.2026 bis 31.12.2026Arbeitsunfähigkeitmit Krankengeldzuschuss
kürzt Monateschützt Monatesenkt die JSZerhöht die JSZohne Einfluss

Jeder Eintrag zeigt dir durch zwei farbige Symbole den Einfluss auf deine Jahressonderzahlung an. Das linke Symbol zeigt die Wirkung auf die Monate, also die Zwölftelung nach § 20 Abs. 4. Das rechte Symbol zeigt die Wirkung auf die Höhe deiner Jahressonderzahlung aus Bemessungsgrundlage und Bemessungssatz nach § 20 Abs. 3.

01
Ergebnis der Auszahlung

Ganz oben steht dein Betrag und der Monat, in dem er ausgezahlt wird. Daneben der Betrag, der ohne Kürzung herausgekommen wäre.

02
Dein Jahr als Zeitstrahl

Zwölf Monate als Balken, jedes Ereignis in eigener Farbe. Du erkennst ohne Rechnen, wann Entgeltanspruch bestand und wann nicht.

03
Deine Angaben

Alles, was du eingetragen hast, als Zusammenfassung. Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitszeit und jedes Ereignis mit Datum. Die Grundlage für Berechnung und Analyse.

04
Bemessungszeitraum

Juli, August und September einzeln, mit Entgelt und mit der Zahl der Tage, an denen Anspruch bestand.

05
Detaillierte Erklärung

Zu jedem Ereignis steht, was es bewirkt. Ob es ein Zwölftel kürzt oder den Monat schützt, ob es die Höhe anhebt oder senkt. Dazu die Fundstelle im Tarifvertrag.

06
Rechenweg und Formel

Am Schluss die vollständige Rechnung mit allen Faktoren in Zahlen. Bemessungsgrundlage, Bemessungssatz, Zwölftel und Endbetrag.

Alles, was dein Jahr verändert hat

Eingruppierung und Arbeitszeit

HöhergruppierungHerabstufungStufenaufstiegTeilzeitArbeitszeit geändertKündigungZulagenZuschlägeRückwirkend anerkanntBehördenwechsel BundWechsel aus dem öffentlichen Dienst

Zeiten ohne volles Entgelt

MutterschutzElternzeitTeilzeit in ElternzeitKrankengeldzuschussLänger als 6 Wochen krankUnbezahlter SonderurlaubErsatzbemessungszeit

Umwandlung nach § 29a

Freie Tage statt Geld

Jahressonderzahlung TVöD Bund bei Teilzeit, Elternzeit, Krankheit und Wechsel

Bei Teilzeit

Die Höhe richtet sich nach deinem Entgelt in Juli, August und September. Arbeitest du in diesen Monaten in Teilzeit, fällt die Jahressonderzahlung entsprechend niedriger aus. Reduzierst du erst ab dem 1. Oktober, wirkt sich das auf die Zahlung 2026 nicht mehr aus.

§ 20 Abs. 3 Satz 1

Bei Elternzeit und Mutterschutz

Elternzeit im Kalenderjahr der Geburt kürzt nicht, wenn am Tag vor Antritt Entgeltanspruch bestand. Ab dem folgenden Kalenderjahr kostet jeder volle Kalendermonat ohne Entgeltanspruch ein Zwölftel. Monate mit Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz kürzen nicht.

§ 20 Abs. 4 Satz 2

Bei Krankheit und Krankengeld

Monate mit Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss kürzen nicht. Das gilt auch, wenn der Zuschuss nur wegen der Höhe des Krankengelds nicht gezahlt wird. Ein Zwölftel geht erst verloren, wenn der Anspruch auf Krankengeldzuschuss ausgelaufen ist oder nie bestand und an keinem Tag des Monats Entgeltanspruch bestand.

§ 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2

Bei Höhergruppierung und Stufenaufstieg

Eine Änderung in Juli, August oder September hebt die Bemessungsgrundlage für die betroffenen Monate. Den Prozentsatz bestimmt die Entgeltgruppe am 1. September. Kommt die Höhergruppierung oder der Stufenaufstieg erst nach dem 30. September, wirkt sich das auf die Zahlung 2026 nicht mehr aus.

§ 20 Abs. 3 Sätze 1 und 2

Bei Behördenwechsel innerhalb des Bundes

Der Bund gilt als ein Arbeitgeber. Ein Wechsel zwischen Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung kürzt deshalb nicht. Ein Wechsel in die mittelbare Bundesverwaltung ist dagegen ein Arbeitgeberwechsel.

§ 20 Abs. 4 Satz 1

Bei Arbeitgeberwechsel

Für die Höhe zählt allein das Arbeitsverhältnis, das am 1. Dezember besteht. Zeiten bei einem vorigen öffentlichen Arbeitgeber können für die Zwölftelung angerechnet werden. Das ist beim Bund eine übertarifliche Regelung, frag deshalb deine Personalstelle.

Rundschreiben des BMI vom 22.12.2017

Bei Kündigung

Anspruch hat nur, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Endet dein Arbeitsverhältnis zum 30. November, entfällt die Jahressonderzahlung vollständig. Wer gekündigt hat, spielt dabei keine Rolle.

§ 20 Abs. 1

Bei Eintritt im Laufe des Jahres

Für jeden vollen Kalendermonat vor deinem Eintritt fehlt ein Zwölftel. Ein Monat zählt schon dann voll, wenn an einem einzigen Tag Entgeltanspruch bestand. Ein Eintritt am 31. Januar sichert also den ganzen Januar.

§ 20 Abs. 4 Satz 1

Bei unbezahltem Sonderurlaub

Jeder volle Kalendermonat ohne Entgeltanspruch kostet ein Zwölftel. Im Beispiel der Analyse oben sind das 346,41 €.

§ 20 Abs. 4 Satz 1
Beispiel

Beispiel: Jahressonderzahlung bei Elternzeit und Krankheit

Der Tarifvertrag kürzt nicht nach geleisteter Arbeit, sondern nach Kalendermonaten ohne Entgeltanspruch. Mutterschutz, Elternzeit im Geburtsjahr und Zeiten mit Krankengeldzuschuss nimmt er ausdrücklich davon aus. Statt einer nackten Summe bekommst du dein Jahr deshalb als Zeitachse: welcher Monat voll zählt, welcher geschützt ist, welcher kürzt. Genau mit dieser Darstellung kannst du in deiner Personalstelle nachfragen.

Den Regelfall ohne Besonderheiten findest du für jede Entgeltgruppe und Stufe in der Tabelle der Jahressonderzahlung TVöD Bund.

Beispielfall

So wertet der TVöD Bund jeden Monat 2026

JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
MutterschutzElternzeitTeilzeit in ElternzeitEntgeltanspruchUnbezahlter Sonderurlaub, Monat gekürztKrank, volle EntgeltfortzahlungKrankengeldzuschuss
Obwohl du nur 5 Monate gearbeitet hast, stehen dir trotzdem 11/12 der Jahressonderzahlung zu. Wovon 11/12 gerechnet wird, entscheidet beim Bund deine Entgeltgruppe am 1. September.
Meinen Fall durchrechnen

Kostenlos, ohne Anmeldung.

Fallstricke

4 Termine, die deine Jahressonderzahlung verändern

An vier Stellen entscheidet allein das Datum über mehrere hundert oder tausend Euro. Wer den Termin selbst wählen kann, sollte den Unterschied kennen. Beim Bund kommt eine fünfte Frage hinzu, die kein Datum ist: ob deine Zeit beim vorigen Arbeitgeber mitzählt. Die Antwort darauf steht weiter unten in den häufigen Fragen.

Beispiele berechnen fürJahressonderzahlung, im Regelfall 4.541,43 €
Wann dein Arbeitsverhältnis endet
Anspruch hat, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Ein Tag entscheidet über den vollen Betrag, unabhängig davon, wer gekündigt hat.
Ende zum 30. November0,00 €
Ende zum 31. Dezember4.541,43 €
Unterschied4.541,43 €
Wann du anfängst
Ein Kalendermonat zählt schon dann voll, wenn an einem einzigen Tag Entgeltanspruch bestand. Ein Eintritt am Monatsende sichert den ganzen Monat.
Eintritt am 1. Februar4.162,98 €
Eintritt am 31. Januar4.541,43 €
Unterschied378,45 €
Wann deine Elternzeit beginnt
Elternzeit im Kalenderjahr der Geburt kürzt nicht. Ab dem Folgejahr kostet jeder volle Monat ein Zwölftel. Beispiel mit sechs Monaten Elternzeit und Rückkehr danach.
Sechs Monate im Folgejahr2.270,72 €
Sechs Monate im Geburtsjahr4.541,43 €
Unterschied2.270,71 €
Ab wann du deine Stunden reduzierst
Die Höhe richtet sich allein nach dem Entgelt in Juli, August und September. Eine Reduzierung danach wirkt sich auf die Jahressonderzahlung nicht mehr aus. Beispiel: von 100 auf 75 Prozent.
Reduzierung ab 1. Juli3.406,07 €
Reduzierung ab 1. Oktober4.541,43 €
Unterschied1.135,36 €

Vereinfachte Beispiele, jeweils unter der Annahme, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember bestand und ansonsten durchgehend Entgeltanspruch bestand. Beim Elternzeitbeispiel gilt zusätzlich, dass am Tag vor Antritt Entgeltanspruch bestand. Gerechnet wird mit der Anlage A (Bund) und dem Bemessungssatz der gewählten Entgeltgruppe. Dein tatsächlicher Fall kann abweichen, dafür ist der volle Rechner da.

TVöD Bund oder TVöD VKA: Wo liegt der Unterschied?

Bund und Kommunen rechnen die Jahressonderzahlung nach unterschiedlichen Regeln. Welcher Tarifbereich für dich gilt, steht in deinem Arbeitsvertrag.

MerkmalTVöD BundTVöD VKA
Geltungsbereichunmittelbare BundesverwaltungKommunen und kommunale Betriebe
Bemessungssatz 202695 %, 90 % oder 75 % je Entgeltgruppeeinheitlich 85 %
BehördenwechselBund gilt als ein Arbeitgeber, Wechsel kürzt nichtjeder Arbeitgeber eigenständig, Wechsel kürzt
Zeit statt Geld (§ 29a)nicht genommene Tage werden in Geld ausgeglichennicht genommene Tage verfallen ersatzlos
Rechnerjahressonderzahlung.com/tvoed-bundjahressonderzahlung.com/tvoed-vka
FAQ

Häufige Fragen zur Jahressonderzahlung im TVöD Bund

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD Bund 2026?

Der Bemessungssatz ist beim Bund nach Entgeltgruppe gestaffelt: 95 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 8, 90 Prozent in 9a bis 12 und 75 Prozent in 13 bis 15. Er gilt für das Entgelt, das dir in Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wurde. Bei den Kommunen sind es einheitlich 85 Prozent, in den oberen Gruppen fällt die Zahlung beim Bund also niedriger aus, in den unteren höher.

§ 20 Abs. 3 Sätze 1 und 2
Wie viel Weihnachtsgeld bekomme ich beim TVöD Bund 2026?

Im Regelfall zwischen 2.416,37 € und 6.210,16 € brutto, je nach Entgeltgruppe und Stufe. Das gilt bei Vollzeit, durchgehender Beschäftigung und bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember 2026. Deinen genauen Betrag zeigt dir der Rechner.

§ 20 Abs. 3, Anlage A (Bund)
Ist die Jahressonderzahlung dasselbe wie Weihnachtsgeld?

Im Alltag ist damit dasselbe gemeint. Tarifrechtlich heißt die Zahlung Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD. Seit Einführung des TVöD sind das frühere Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld darin zusammengefasst.

§ 20
Welche Monate zählen für die Jahressonderzahlung?

Für die Höhe zählen Juli, August und September. Für die Kürzung zählt jeder Kalendermonat des Jahres: Für jeden Monat ohne Entgeltanspruch fällt ein Zwölftel weg, soweit keine Ausnahme greift.

§ 20 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1
Welche Entgeltgruppe zählt für den Prozentsatz?

Die am 1. September. Wirst du bis zu diesem Tag höhergruppiert, gilt die neue Gruppe. Beim Bund kann das zugleich den Prozentsatz verschieben: Der Sprung von E 8 nach E 9a kostet fünf Prozentpunkte, der von E 12 nach E 13 weitere fünfzehn. Beginnt dein Arbeitsverhältnis erst nach dem 1. September, zählt die Entgeltgruppe an seinem ersten Tag. Die Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü ordnen sich ein wie die Gruppen, aus denen sie hervorgegangen sind: 2Ü zu den 95 Prozent, 15Ü zu den 75.

§ 20 Abs. 3 Satz 2, Niederschriftserklärung Nr. 18
Wer hat überhaupt Anspruch?

Wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Endet dein Arbeitsverhältnis vorher, entsteht kein Anspruch, unabhängig davon, wie lange du im Jahr gearbeitet hast oder wer gekündigt hat.

§ 20 Abs. 1
Wann wird die Jahressonderzahlung 2026 ausgezahlt?

Zusammen mit dem Entgelt für November. Beginnt dein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember, wird die anteilige Jahressonderzahlung mit dem Dezemberentgelt ausgezahlt, weil sich die Höhe erst daraus ergibt. Von der Möglichkeit, einen Teilbetrag früher auszuzahlen, macht der Bund ausdrücklich keinen Gebrauch.

§ 20 Abs. 5 Satz 1
Ich wechsle die Behörde. Fange ich bei null an?

Nein. Der Bund gilt als ein Arbeitgeber. Ein Wechsel zwischen Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist kein Arbeitgeberwechsel, deine Zeit läuft durch. Ein Wechsel in die mittelbare Bundesverwaltung ist dagegen ein Arbeitgeberwechsel. Bei den Kommunen ist jeder Arbeitgeber ein eigener, dort kürzt jeder Wechsel.

§ 20 Abs. 4 Satz 1
Zählt meine Zeit bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber mit?

Für die Höhe zählt allein das Arbeitsverhältnis, das am 1. Dezember besteht. Für die Zwölftelung kann eine Vorbeschäftigung beim Bund dagegen berücksichtigt werden. Der Kreis ist deutlich weiter als bei einer einzelnen Kommune: die mittelbare Bundesverwaltung, institutionelle Zuwendungsempfänger des Bundes, Fraktionen des Bundestags oder eines Landtags, jeder Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD, andere öffentlich-rechtliche Arbeitgeber wie ein Land im Bereich TV-L sowie privatrechtliche Arbeitgeber, die den TVöD oder einen vergleichbaren Tarifvertrag anwenden.

Wichtig: Das ist eine übertarifliche Verwaltungsregelung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, kein tariflicher Anspruch. Frag deine Personalstelle, ob sie in deinem Fall angewandt wird.

Rundschreiben des BMI vom 22.12.2017, übertariflich
Ich war vorher verbeamtet. Was bedeutet das?

Für jeden Kalendermonat, in dem dir in einem vorangegangenen Beamtenverhältnis an allen Tagen Besoldung zustand, vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel. Beim Bund ist der Statuswechsel zwischen Beamtenverhältnis und Tarifbeschäftigung häufiger als anderswo, deshalb steht der Fall hier eigens.

§ 20 Abs. 4 Satz 1
Kürzen Elternzeit, Mutterschutz oder eine lange Krankheit?

Diese drei Ausnahmen sind beim Bund und bei den Kommunen wortgleich. Elternzeit kürzt im Kalenderjahr der Geburt nicht, wenn am Tag vor Antritt Entgeltanspruch bestand. Ab dem folgenden Kalenderjahr kostet jeder volle Monat ohne Entgeltanspruch ein Zwölftel. Monate mit einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz kürzen nicht. Monate mit Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss kürzen ebenfalls nicht. Das gilt auch dann, wenn der Zuschuss nur wegen der Höhe des Krankengelds nicht gezahlt wurde.

§ 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1b, 1c und Nr. 2
Welche Entgeltbestandteile zählen mit?

Das gezahlte Monatsentgelt einschließlich der laufenden Zulagen: Wechselschicht- und Schichtzulage, Rufbereitschaftspauschalen, im Dienstplan vorgesehene Überstunden und Mehrarbeit, der Zuschlag für Erhöhungsstunden und auch die Zulage für vorübergehend höherwertige Tätigkeit. Der Ausschlusskatalog ist abschließend und nennt nur Entgelt für Überstunden und Mehrarbeit, Leistungszulagen sowie Leistungs- und Erfolgsprämien.

Die Zulage für höherwertige Tätigkeit ändert allerdings nicht den Prozentsatz: dafür zählt deine tatsächliche Eingruppierung am 1. September.

§ 20 Abs. 3 Satz 1
Kann ich statt Geld freie Tage bekommen?

Beim Bund heißt das Zeit-statt-Geld-Wahlmodell. Anspruchsberechtigt bist du, wenn dir im laufenden Kalenderjahr mindestens fünf Zwölftel der Jahressonderzahlung zustehen. Die Zahl der Tauschtage darf deine wöchentlichen Arbeitstage nicht übersteigen, höchstens sind es drei; wer an zwei Tagen in der Woche arbeitet, kann also nur zwei Tage tauschen. Der Antrag muss bis zum 1. September in Textform vorliegen, maßgeblich sind die Verhältnisse an diesem Tag. Nicht genommene Tage verfallen und werden bis spätestens 31. März des Folgejahres in Geld ausgeglichen. Bei den Kommunen gibt es dafür keinen Ausgleich, dort verfallen sie ersatzlos.

§ 29a Bund
Quellen und Rechenweg

Was der Rechner im Hintergrund prüft

Warum ein einfacher Dreisatz bei vielen individuellen Fällen nicht ausreicht.

Bemessungsgrundlage mal Bemessungssatz mal Zwölftel. So einfach ist es in genau einem Fall: wenn im ganzen Jahr nichts passiert ist. Beim Bund steht schon der Satz nicht fest, er hängt an deiner Entgeltgruppe am 1. September.

112
belegte Kombinationen aus Entgeltgruppe und Stufe. 19 mal 6 wären 114, aber E 1 hat keine Stufe 1 und E 15Ü beim Bund keine Stufe 6
13
Lebensereignisse, frei kombinierbar und auf den Tag genau datierbar
8
Zustände, die ein einzelner Kalendertag annehmen kann, vom vollen Anspruch bis zum Krankengeld ohne Zuschuss
Eingabe
112Entgeltgruppe mal Stufe
×
13Lebensereignisse
×
66.795Zeiträume je Ereignis
=
2,0 Bio.mögliche Eingaben
Drei Ebenen, die gleichzeitig laufen
4.096Kürzungsmuster über zwölf Monate
6Wege zur Bemessungsgrundlage
8Zustände je Kalendertag

Diese Wege haben wir auf 362 Entscheidungspunkte und 4.096 Ergebnisformen heruntergebrochen. Jede davon läuft bei jeder Änderung erneut.

Für Arbeitgeber

Ihr rechnet das für hundert oder tausend Beschäftigte?

Für Personalstellen des Bundes gibt es den Rechner mit Stapelprüfung ganzer Listen, der Anlage A eures Bereichs und Betrieb im eigenen Netz. Ohne dass Personaldaten das Haus verlassen.

Für Arbeitgeber ansehen
Unterstützen

Der Rechner ist kostenlos. Aktuell bleibt er nicht von allein.

Jede Tarifrunde bringt neue Entgelttabellen. Der Bund hat eine eigene. Jede Änderung muss geprüft sowie gegen Beispielfälle nachgerechnet werden, bevor sie hier landet. Wenn dir der Rechner geholfen hat, kannst du etwas dalassen. Musst du nicht.

Der Rechner bleibt in jedem Fall kostenlos und ohne Anmeldung.

Wohin das Geld geht

DeinBeitrag
  1. TarifpflegeNeue Entgelttabellen werden eingepflegt, sobald sie beschlossen sind, für jedes Tarifgebiet getrennt. Der Rechner bleibt aktuell.
  2. Kein Banner, keine WerbungDer Betrieb wird aus Trinkgeldern finanziert. Deshalb steht hier nichts, was dich vom Rechnen abhält. Auch in Zukunft nicht.
  3. Weitere TarifwerkeVKA, Bund und TV-L stehen. SuE sowie Pflege entstehen nacheinander. Woran zuerst gearbeitet wird, richtet sich danach, wonach am häufigsten gefragt wird.
  4. Jede Änderung wird nachgerechnetÜber 2.000 Prüffälle laufen bei jeder Änderung erneut, damit eine neue Entgelttabelle keinen alten Fall kaputt macht. Der unsichtbare Teil der Arbeit und der aufwendigste.
  5. Hosting und DomainDer Server, auf dem gerechnet wird, sowie die Adresse, unter der du hier gelandet bist. Läuft unsichtbar im Hintergrund und wird trotzdem jeden Monat abgebucht.
  6. Freiwillig, Betrag frei wählbar.

Für Personalstellen und Personalräte

Ihr dürft den Rechner verlinken

Im Intranet, im Personalportal, im Rundschreiben oder im Aushang. Wir freuen uns darüber, eine Rückfrage braucht es nicht. Nutzt bitte diese Adresse, dann landen eure Beschäftigten unmittelbar im Rechner für den Bund und nicht in dem für die Kommunen.

Für den kommunalen Bereich führt jahressonderzahlung.com/tvoed-vka zur passenden Fassung, für die Länder jahressonderzahlung.com/tv-l. Die übrigen Tarifwerke bekommen eigene Adressen, sobald sie fertig sind. Eine Einbettung als iFrame ist ebenfalls möglich, schreibt uns dazu kurz. Die Jahressonderzahlung je Entgeltgruppe und Stufe steht als Tabelle unter jahressonderzahlung.com/entgelttabelle-tvoed-bund.

Link zum Kopierenjahressonderzahlung.com/tvoed-bund